Urlaubsanspruch für Werkstudenten: Die Berechnung
Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – das wird oft vergessen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Aber: Der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet.
Die Formel
Urlaubstage = Gesetzlicher Mindesturlaub × (Arbeitstage pro Woche / 5)
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei Werkstudenten wird anteilig gerechnet:
| Arbeitstage/Woche | Urlaubsanspruch/Jahr |
|---|---|
| 5 Tage (Vollzeit) | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 1 Tag | 4 Tage |
Praxis-Beispiele
Beispiel 1: Werkstudent arbeitet 20h/Woche, verteilt auf 4 Tage (Mo-Do je 5h). Urlaubsanspruch: 20 × 4/5 = 16 Tage pro Jahr.
Beispiel 2: Werkstudent arbeitet 15h/Woche, verteilt auf 3 Tage (Di, Mi, Do je 5h). Urlaubsanspruch: 20 × 3/5 = 12 Tage pro Jahr.
Beispiel 3: Werkstudent arbeitet 10h/Woche, verteilt auf 2 Tage (Mo, Fr je 5h). Urlaubsanspruch: 20 × 2/5 = 8 Tage pro Jahr.
Urlaubsentgelt
Während des Urlaubs wird der Werkstudent normal weiterbezahlt. Das Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Bei gleichmäßiger Arbeitszeit: Stundenlohn × durchschnittliche Wochenstunden / Arbeitstage × Urlaubstage.
Häufige Fehler
"Werkstudenten haben keinen Urlaubsanspruch": Falsch! Jeder Arbeitnehmer hat Urlaubsanspruch, auch Werkstudenten und Minijobber.
Urlaub nur in Semesterferien: Werkstudenten können auch während der Vorlesungszeit Urlaub nehmen. Sie können es nicht einseitig auf die Semesterferien beschränken.
Urlaub verfallen lassen: Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, den Werkstudenten auf seinen Resturlaub hinzuweisen.