Haben Werkstudenten Anspruch auf bezahlten Urlaub?
Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – das wird oft vergessen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Wochenarbeitszeit. Aber: Der Urlaubsanspruch wird anteilig berechnet.
Wie berechnen Sie den Urlaubsanspruch eines Werkstudenten?
Urlaubstage = Gesetzlicher Mindesturlaub × (Arbeitstage pro Woche / 5)
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei Werkstudenten wird anteilig gerechnet:
| Arbeitstage/Woche | Urlaubsanspruch/Jahr |
|---|---|
| 5 Tage (Vollzeit) | 20 Tage |
| 4 Tage | 16 Tage |
| 3 Tage | 12 Tage |
| 2 Tage | 8 Tage |
| 1 Tag | 4 Tage |
Wie viele Urlaubstage bekommt ein Werkstudent bei 3 oder 4 Arbeitstagen pro Woche?
Beispiel 1: Werkstudent arbeitet 20h/Woche, verteilt auf 4 Tage (Mo-Do je 5h). Urlaubsanspruch: 20 × 4/5 = 16 Tage pro Jahr.
Beispiel 2: Werkstudent arbeitet 15h/Woche, verteilt auf 3 Tage (Di, Mi, Do je 5h). Urlaubsanspruch: 20 × 3/5 = 12 Tage pro Jahr.
Beispiel 3: Werkstudent arbeitet 10h/Woche, verteilt auf 2 Tage (Mo, Fr je 5h). Urlaubsanspruch: 20 × 2/5 = 8 Tage pro Jahr.
Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt eines Werkstudenten?
Während des Urlaubs wird der Werkstudent normal weiterbezahlt. Das Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub. Bei gleichmäßiger Arbeitszeit: Stundenlohn × durchschnittliche Wochenstunden / Arbeitstage × Urlaubstage.
Welche Fehler machen Arbeitgeber beim Urlaubsanspruch von Werkstudenten?
"Werkstudenten haben keinen Urlaubsanspruch": Falsch! Jeder Arbeitnehmer hat Urlaubsanspruch, auch Werkstudenten und Minijobber.
Urlaub nur in Semesterferien: Werkstudenten können auch während der Vorlesungszeit Urlaub nehmen. Sie können es nicht einseitig auf die Semesterferien beschränken.
Urlaub verfallen lassen: Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. März des Folgejahres. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, den Werkstudenten auf seinen Resturlaub hinzuweisen.