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Gehalt & Steuern15. Januar 2026

Werkstudent vs. Minijob: Was lohnt sich mehr?

Werkstudentenjob oder 520-Euro-Minijob? Wir vergleichen Verdienst, Sozialversicherung, Steuern und Karrierevorteile beider Beschäftigungsformen für Studierende.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werkstudenten verdienen in der Regel mehr als Minijobber
  • Werkstudentenjobs bieten fachlich relevante Berufserfahrung
  • Minijobs sind steuerfrei bis 538 Euro/Monat
  • Werkstudenten zahlen nur Rentenversicherung
  • Übernahmechancen sind beim Werkstudentenjob deutlich hoeher

Werkstudent oder Minijobber: Der grosse Vergleich

Als Studierender stehst du oft vor der Wahl: Soll ich einen Werkstudentenjob annehmen oder lieber einen Minijob machen? Beide Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. In diesem Artikel vergleichen wir beide Modelle im Detail.

Was ist ein Werkstudentenjob?

Als Werkstudent arbeitest du während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen. Du bist sozialversicherungspflichtig in der Rentenversicherung, aber befreit von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Stundenlohn liegt typischerweise zwischen 13 und 20 Euro.

Was ist ein Minijob?

Beim Minijob (geringfuegige Beschäftigung) verdienst du maximal 538 Euro im Monat. Du zahlst keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeitraege (mit Ausnahme eines kleinen Rentenversicherungsanteils, von dem du dich befreien lassen kannst).

Verdienst im Vergleich

Als Werkstudent verdienst du in der Regel deutlich mehr als im Minijob. Bei 15 Stunden pro Woche und 15 Euro Stundenlohn kommst du auf rund 975 Euro brutto im Monat. Im Minijob bist du auf 538 Euro begrenzt.

Karrierevorteile

Der groesste Vorteil des Werkstudentenjobs liegt in der fachlichen Erfahrung. Du arbeitest in deinem Studienbereich, sammelst relevante Berufserfahrung und baust ein Netzwerk auf. Viele Werkstudenten werden nach dem Studium direkt uebernommen.

Häufige Fragen

Kann ich gleichzeitig Werkstudent und Minijobber sein?
Ja, das ist möglich. Du kannst neben deinem Werkstudentenjob einen Minijob ausüben, solange du insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest (in der Vorlesungszeit).
Was passiert in den Semesterferien?
In den Semesterferien darfst du als Werkstudent auch mehr als 20 Stunden arbeiten, solange dies nicht mehr als 26 Wochen im Jahr der Fall ist.
Verliere ich als Werkstudent meinen Studentenstatus?
Nein, solange du ordentlich immatrikuliert bist und die 20-Stunden-Grenze einhaltst, behaltst du deinen Studentenstatus und das Werkstudentenprivileg.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr