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Gehalt, Steuern & Finanzen10. Januar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Werkstudent: Steuern & Sozialversicherung einfach erklärt

Was müssen Werkstudenten an Steuern und Sozialversicherung zahlen? Wir erklären das Werkstudentenprivileg, Freibeträge und wie du dein Netto maximierst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werkstudenten zahlen nur Rentenversicherung (9,3%)
  • Befreiung von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro pro Jahr
  • BAföG-Freibetrag: 7.236 Euro pro Jahr (603 Euro/Monat)
  • Steuererklärung lohnt sich meistens

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Als Werkstudent geniesst du ein besonderes Privileg in der Sozialversicherung: Du bist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Lediglich die Rentenversicherung (9,3% Arbeitnehmeranteil) wird fällig. Das bedeutet: Mehr Netto vom Brutto als bei normalen Arbeitnehmern.

Welche Voraussetzungen musst du für das Werkstudentenprivileg erfüllen?

Um das Werkstudentenprivileg zu nutzen, musst du: ordentlich an einer Hochschule immatrikuliert sein, während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und dein Studium muss im Vordergrund stehen.

Musst du als Werkstudent Steuern zahlen?

Dein Einkommen als Werkstudent ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings: Mit Steuerklasse I und dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) zahlst du bei einem typischen Werkstudentenverdienst oft gar keine oder nur wenig Einkommensteuer. Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer!

Wird dein Werkstudentenverdienst auf das BAföG angerechnet?

Achtung: Dein Werkstudentenverdienst wird auf das BAföG angerechnet. Der Freibetrag liegt bei 7.236 Euro pro Jahr (603 Euro/Monat, Stand 2026). Alles darüber wird zu 100% auf dein BAföG angerechnet.

Häufige Fragen

Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung machen?

Du bist nicht verpflichtet, aber es lohnt sich fast immer. Häufig bekommst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück, besonders wenn du Werbungskosten geltend machen kannst.

Zahle ich als Werkstudent Kirchensteuer?

Ja, wenn du Mitglied einer Kirche bist und dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, wird auch Kirchensteuer fällig.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr