Das Werkstudentenprivileg
Als Werkstudent geniesst du ein besonderes Privileg in der Sozialversicherung: Du bist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Lediglich die Rentenversicherung (9,3% Arbeitnehmeranteil) wird faellig. Das bedeutet: Mehr Netto vom Brutto als bei normalen Arbeitnehmern.
Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg
Um das Werkstudentenprivileg zu nutzen, musst du: ordentlich an einer Hochschule immatrikuliert sein, während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und dein Studium muss im Vordergrund stehen.
Steuern als Werkstudent
Dein Einkommen als Werkstudent ist grundsaetzlich steuerpflichtig. Allerdings: Mit Steuerklasse I und dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2024) zahlst du bei einem typischen Werkstudentenverdienst oft gar keine oder nur wenig Einkommensteuer. Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer!
Auswirkung auf BAfoeg
Achtung: Dein Werkstudentenverdienst wird auf das BAfoeg angerechnet. Der Freibetrag liegt bei 6.270 Euro pro Jahr (523 Euro/Monat). Alles darueber wird zu 100% auf dein BAfoeg angerechnet.