Was ist das Werkstudentenprivileg?
Als Werkstudent geniesst du ein besonderes Privileg in der Sozialversicherung: Du bist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Lediglich die Rentenversicherung (9,3% Arbeitnehmeranteil) wird fällig. Das bedeutet: Mehr Netto vom Brutto als bei normalen Arbeitnehmern.
Welche Voraussetzungen musst du für das Werkstudentenprivileg erfüllen?
Um das Werkstudentenprivileg zu nutzen, musst du: ordentlich an einer Hochschule immatrikuliert sein, während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und dein Studium muss im Vordergrund stehen.
Musst du als Werkstudent Steuern zahlen?
Dein Einkommen als Werkstudent ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings: Mit Steuerklasse I und dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) zahlst du bei einem typischen Werkstudentenverdienst oft gar keine oder nur wenig Einkommensteuer. Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer!
Wird dein Werkstudentenverdienst auf das BAföG angerechnet?
Achtung: Dein Werkstudentenverdienst wird auf das BAföG angerechnet. Der Freibetrag liegt bei 7.236 Euro pro Jahr (603 Euro/Monat, Stand 2026). Alles darüber wird zu 100% auf dein BAföG angerechnet.