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Rechte & PflichtenAktualisiert am Von der Genieportal-Redaktion

Krankenversicherung als Werkstudent: Das musst du wissen

Familienversicherung, studentische KV oder freiwillig versichert? So funktioniert die Krankenversicherung für Werkstudenten und darauf musst du achten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Werkstudentenprivileg: keine KV-Pflicht über Arbeitgeber
  • Familienversicherung: bis 25 und bis 667,50 Euro brutto im Monat (Minijob: 603 Euro)
  • Studentische KV 2026: rund 143 Euro im Monat, kinderlos ab 23 rund 148 Euro
  • Bei hohem Verdienst: eigene studentische Versicherung nötig
  • Studentische KV endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst

Was bedeutet das Werkstudentenprivileg für meine Krankenversicherung?

Dein Werkstudentenjob ist in der Kranken- und Pflegeversicherung frei, solange du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest. Dein Arbeitgeber zieht dir dafür also nichts ab. Versichert sein musst du trotzdem: kostenlos in der Familienversicherung, in der studentischen Krankenversicherung oder privat.

Kann ich als Werkstudent bis 25 in der Familienversicherung bleiben?

Ja, wenn dein Gesamteinkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt (Stand 2026). Gemeint ist dein Verdienst nach Abzug der Werbungskosten, mindestens der Pauschale von 102,50 Euro im Monat. Mit einem Werkstudentenjob darfst du deshalb bis 667,50 Euro brutto im Monat verdienen, mit einem Minijob bis 603 Euro. Die Altersgrenze von 25 Jahren verlängert sich um einen Freiwilligen- oder Wehrdienst, höchstens um zwölf Monate. Verdienst du mehr, endet die Familienversicherung und du brauchst eine eigene Versicherung.

Was kostet die studentische Krankenversicherung als Werkstudent?

Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % kostet die studentische Kranken- und Pflegeversicherung 2026 rund 143 Euro im Monat. Bist du 23 oder älter und hast keine Kinder, sind es rund 148 Euro. Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab.

Berechnet wird der Beitrag aus dem BAföG-Bedarfssatz von 855 Euro: 10,22 % plus Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung und 3,6 % für die Pflegeversicherung (kinderlos ab 23: 4,2 %). Die studentische Versicherung endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst. Die frühere Grenze von 14 Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr.

Was passiert, wenn du als Werkstudent mehr verdienst?

Verdienst du mehr als 667,50 Euro brutto im Monat, endet die Familienversicherung. Dann versicherst du dich studentisch bei einer Krankenkasse deiner Wahl. Der Beitrag hängt nicht von deinem Verdienst ab und bleibt bei rund 143 Euro, auch wenn du mehr verdienst. Wichtig ist nur die 20-Stunden-Regel: Arbeitest du in der Vorlesungszeit regelmäßig mehr, wirst du über den Job ganz normal versicherungspflichtig.

Bei welcher Krankenkasse bist du als Werkstudent versichert?

Das hängt von deiner Versicherung ab: In der Familienversicherung bist du bei der Krankenkasse deiner Eltern, in der studentischen Versicherung bei der Kasse, die du selbst gewählt hast. Dein Arbeitgeber meldet dich bei genau dieser Krankenkasse an, weil sie die Rentenversicherungsbeiträge aus deinem Job einzieht. Gib ihm deshalb zu Beginn den Namen deiner Kasse. Bist du privat versichert, meldet er dich bei der Kasse an, bei der du zuletzt gesetzlich versichert warst.

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Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?

Die Beiträge und Grenzen haben wir am 11. Oktober 2026 an diesen amtlichen Quellen geprüft:

§ 10 SGB V (Familienversicherung), § 236 SGB V (Beitrag der Studenten), § 8 SGB V (Befreiung), Bundesgesundheitsministerium: Beiträge 2026.

Häufige Fragen

Kann ich als Werkstudent privat krankenversichert bleiben?

Ja. Warst du zu Studienbeginn privat versichert, etwa über deine Eltern, kannst du dich innerhalb von drei Monaten von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 SGB V). Die Befreiung gilt für das ganze Studium und lässt sich nicht widerrufen. Der Werkstudentenjob ändert daran nichts, weil er in der Krankenversicherung frei ist.

Muss ich der Krankenkasse melden, was ich verdiene?

In der Familienversicherung ja. Du oder deine Eltern müssen der Krankenkasse Änderungen beim Einkommen melden, außerdem fragt sie es regelmäßig ab. Steigt dein Einkommen über die Grenze, endet die Familienversicherung. In der studentischen Versicherung spielt dein Verdienst für den Beitrag keine Rolle.

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Stand: Oktober 2026· Alle Angaben ohne Gewähr