Brauche ich als Werkstudent einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag gilt auch mündlich. Dein Arbeitgeber muss dir die wichtigsten Bedingungen aber schriftlich nachweisen, Lohn und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag (§ 2 Nachweisgesetz). Seit 2025 darf er das auch in Textform tun, zum Beispiel per E-Mail, wenn du das Dokument speichern und ausdrucken kannst. Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart wurde (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Sonst gilt dein Vertrag als unbefristet.
Welche Regelungen gehören in einen Werkstudentenvertrag?
Ein Werkstudentenvertrag braucht dieselben Angaben wie jeder Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz nennt unter anderem diese Punkte:
- Name und Anschrift von dir und deinem Arbeitgeber
- Beginn und bei einer Befristung das Enddatum
- Arbeitsort und Beschreibung deiner Tätigkeit
- Dauer der Probezeit
- Stundenlohn oder Gehalt, Zuschläge und wann gezahlt wird
- Wöchentliche Arbeitszeit und Regeln für Überstunden
- Urlaubstage
- Kündigungsfristen und das Verfahren bei einer Kündigung, auch die Frist für eine Kündigungsschutzklage
Für Werkstudenten kommen drei Punkte dazu: ein Hinweis, dass du als Werkstudent beschäftigt bist, die Begrenzung auf höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit und die Pflicht, jedes Semester eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
Welche Besonderheiten gelten im Arbeitsvertrag für Werkstudenten?
Der Vertrag sollte klarstellen, dass es sich um ein Werkstudenten-Verhältnis handelt. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 20 Stunden nicht überschreiten. Eine Klausel zur Semesterferien-Regelung (erhöhte Stunden möglich) ist empfehlenswert.
Wie lange darf ein Werkstudenten-Vertrag befristet sein?
Werkstudenten-Verträge sind oft befristet, z.B. auf 6 oder 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Eine sachgrundlose Befristung ist bis zu 2 Jahre zulässig.
Wie viele Urlaubstage stehen mir als Werkstudent zu?
Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer 3-Tage-Woche sind es mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr (basierend auf dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche).
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben stammen aus dem Gesetz, zuletzt geprüft am 11. Oktober 2026: