Der Werkstudenten-Arbeitsvertrag
Auch als Werkstudent hast du Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser regelt die wichtigsten Punkte deines Arbeitsverhältnisses und schuetzt deine Rechte.
Pflichtinhalte
Ein Arbeitsvertrag muss enthalten: Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Befristung (falls vorhanden), Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.
Besonderheiten für Werkstudenten
Der Vertrag sollte klarstellen, dass es sich um ein Werkstudenten-Verhältnis handelt. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 20 Stunden nicht überschreiten. Eine Klausel zur Semesterferien-Regelung (erhöhte Stunden möglich) ist empfehlenswert.
Befristung
Werkstudenten-Vertraege sind oft befristet, z.B. auf 6 oder 12 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit. Eine sachgrundlose Befristung ist bis zu 2 Jahre zulässig.
Urlaub
Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer 3-Tage-Woche sind es mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr (basierend auf dem gesetzlichen Minimum von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche).