Kündigungsfristen für Werkstudenten
Für Werkstudenten gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für andere Arbeitnehmer. Die gesetzliche Kündigungsfrist betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. In der Probezeit betraegt die Frist nur 2 Wochen.
Selbst kündigen
Du möchtest deinen Werkstudentenjob kündigen? Halte die Kündigungsfrist ein und kündige schriftlich. Gib einen sachlichen Grund an (muss nicht sein) und biete eine ordentliche Uebergabe an. Das sorgt für ein gutes Arbeitszeugnis.
Gekündigt werden
Wenn dein Arbeitgeber dir kündigt, muss er die Kündigungsfrist einhalten. Prüfe, ob die Kündigung formal korrekt ist (schriftlich, unterschrieben, rechtzeitig zugestellt). Bei einer unrechtmaessigen Kündigung hast du 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.
Befristete Vertraege
Bei befristeten Vertraegen endet das Arbeitsverhältnis automatisch am vereinbarten Datum. Eine Kündigung ist hier in der Regel nicht nötig, es sei denn, der Vertrag enthält eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit.