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Rechte & Pflichten8. Februar 2026Von der Genieportal-Redaktion

Arbeitsrecht für Werkstudenten: Die wichtigsten Grundlagen

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen für Werkstudenten: Von Arbeitsvertrag über Kündigungsschutz bis Urlaubsanspruch – kompakt erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Volle Arbeitnehmerrechte auch als Werkstudent
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht
  • 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit beachten
  • Gesetzliche Kündigungsfrist: 4 Wochen
  • AGG schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz

Gilt das Arbeitsrecht auch für Werkstudenten?

Als Werkstudent bist du Arbeitnehmer mit vollen Rechten und Pflichten. Das Arbeitsrecht schützt dich in vielen Bereichen – von der Vergütung über den Kündigungsschutz bis zum Urlaub.

Habe ich als Werkstudent Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Du hast Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Er regelt Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen und weitere Bedingungen. Lies ihn sorgfältig und frage bei Unklarheiten nach.

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?

Die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit ist die wichtigste Regel. In den Semesterferien darfst du bis zu 40 Stunden arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz (max. 8 Stunden/Tag) gilt auch für dich.

Welche Kündigungsfrist gilt für Werkstudenten?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. In der Probezeit nur 2 Wochen. Beide Seiten können kündigen. Diskriminierende Kündigungen sind unzulässig.

Wie schützt mich das AGG als Werkstudent vor Diskriminierung?

Das AGG schützt dich vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität. Bei Verstößen kannst du dich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle wenden.

Häufige Fragen

Bin ich als Werkstudent ein richtiger Arbeitnehmer?

Ja, mit allen Rechten und Pflichten. Du hast Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.

An wen wende ich mich bei arbeitsrechtlichen Problemen?

An den Betriebsrat (falls vorhanden), die Rechtsberatung deiner Hochschule oder einen Arbeitsrechtsanwalt. Erstberatung ist oft kostenlos.

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Stand: Februar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr