Arbeitsrecht als Werkstudent
Als Werkstudent bist du Arbeitnehmer mit vollen Rechten und Pflichten. Das Arbeitsrecht schützt dich in vielen Bereichen – von der Vergütung über den Kündigungsschutz bis zum Urlaub.
Arbeitsvertrag
Du hast Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Er regelt Arbeitszeit, Vergütung, Kündigungsfristen und weitere Bedingungen. Lies ihn sorgfältig und frage bei Unklarheiten nach.
Arbeitszeit
Die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit ist die wichtigste Regel. In den Semesterferien darfst du bis zu 40 Stunden arbeiten. Das Arbeitszeitgesetz (max. 8 Stunden/Tag) gilt auch für dich.
Kündigung
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. In der Probezeit nur 2 Wochen. Beide Seiten können kündigen. Diskriminierende Kündigungen sind unzulässig.
Gleichbehandlung
Das AGG schützt dich vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Identität. Bei Verstößen kannst du dich an den Betriebsrat oder eine Beratungsstelle wenden.