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Rechte & Pflichten20. März 2026

Homeoffice-Recht als Werkstudent – Anspruch & Regelungen

Homeoffice als Werkstudent: Hast du einen Anspruch? Regelungen zu Arbeitszeit, Ausstattung und Versicherung beim Arbeiten von zu Hause.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice – aber viele Arbeitgeber bieten es an
  • 20-Stunden-Regel gilt auch im Homeoffice – Arbeitszeit sorgfältig dokumentieren
  • Seit 2021: Gesetzlicher Unfallschutz auch auf innerhäuslichen Wegen
  • Homeoffice-Pauschale: 6 EUR/Tag steuerlich absetzbar (max. 1.260 EUR/Jahr)
  • Hybrides Modell (2-3 Tage Büro + Homeoffice) ist die beste Lösung

Homeoffice als Werkstudent – geht das?

Homeoffice ist seit der Pandemie fester Bestandteil der Arbeitswelt geworden – auch für Werkstudenten. Besonders in IT, Marketing, Redaktion und Beratung arbeiten viele Werkstudenten teilweise oder komplett von zu Hause. Aber welche Rechte hast du dabei?

Hast du Anspruch auf Homeoffice?

Kurze Antwort: Nein. Es gibt in Deutschland (Stand 2026) keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice – weder für Vollzeitkräfte noch für Werkstudenten. Dein Arbeitgeber kann Homeoffice anbieten, muss es aber nicht.

Ausnahmen:

  • Im Arbeitsvertrag ist Homeoffice vereinbart
  • Es gibt eine Betriebsvereinbarung zum Thema Remote-Arbeit
  • Der Arbeitgeber hat Homeoffice stillschweigend geduldet (betriebliche Übung)

Wenn du im Homeoffice arbeitest

Arbeitszeit

Die 20-Stunden-Regel gilt auch im Homeoffice. Deine Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden – besonders wichtig, wenn du flexibel arbeitest:

  • Arbeitszeiterfassung: Führe ein Arbeitszeitkonto (manche Firmen nutzen Tools wie Toggl, Clockify oder harvest)
  • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • Erreichbarkeit: Kläre mit deinem Arbeitgeber, wann du erreichbar sein musst

Ausstattung

Wer muss den Homeoffice-Arbeitsplatz bezahlen?

  • Laptop: Der Arbeitgeber sollte einen Firmenlaptop stellen. Manche akzeptieren deinen privaten Laptop (BYOD – Bring Your Own Device)
  • Internet: In der Regel nutzt du dein eigenes WLAN. Eine Erstattung ist selten, aber verhandelbar
  • Bürostuhl/Schreibtisch: Bei regelmäßigem Homeoffice muss der Arbeitgeber ergonomische Ausstattung anbieten (Arbeitsstättenverordnung). In der Praxis bei Werkstudenten aber selten umgesetzt
  • Software: Firmenlizenzen für Tools wie Slack, Teams, Zoom etc. stellt der Arbeitgeber

Versicherungsschutz

Im Homeoffice bist du gesetzlich unfallversichert – seit der Gesetzesänderung 2021 auch auf dem Weg zur Küche (innerhäusliche Wege). Der Versicherungsschutz entspricht dem im Büro.

Vorteile von Homeoffice als Werkstudent

  • Flexibilität: Arbeit und Uni besser vereinbaren – keine Pendelzeit
  • Konzentration: Manche arbeiten zu Hause fokussierter als im Großraumbüro
  • Kosten sparen: Keine Fahrtkosten, kein Kantinenessen
  • Ortsunabhängigkeit: Du kannst bei Unternehmen in anderen Städten arbeiten

Herausforderungen

  • Isolation: Weniger Teamkontakt, du verpasst informelle Gespräche
  • Selbstdisziplin: Ablenkungen zu Hause (WG, Netflix, Bett, Kühlschrank)
  • Sichtbarkeit: Wer nicht im Büro ist, wird leichter übersehen – wichtig für Übernahme-Chancen
  • Arbeit-Freizeit-Grenze: Schwerer abzuschalten wenn Arbeitsplatz = Wohnzimmer

Tipps fürs Homeoffice

  • Fester Arbeitsplatz: Nicht auf dem Sofa – richte dir einen ordentlichen Schreibtisch ein
  • Feste Zeiten: Start- und Endzeit definieren und einhalten
  • Kamera an: Bei Meetings Kamera einschalten – zeigt Engagement und Zugehörigkeit
  • Proaktiv kommunizieren: Regelmäßige Updates an den Chef – du bist nicht unsichtbar
  • Pausen machen: Rausgehen, bewegen, frische Luft – nicht 8 Stunden am Stück vor dem Bildschirm
  • Hybrides Modell: Wenn möglich, 2-3 Tage Büro + 2-3 Tage Homeoffice – das Beste aus beiden Welten

Homeoffice im Arbeitsvertrag

Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf folgende Punkte:

  • Homeoffice-Regelung: Ist Remote-Arbeit erlaubt? An wie vielen Tagen?
  • Arbeitsmittel: Stellt der Arbeitgeber Equipment?
  • Erreichbarkeit: Wann musst du online sein?
  • Datenschutz: Gibt es Auflagen für den Umgang mit Firmendaten zu Hause?

Werbungskosten absetzen

Wenn du im Homeoffice arbeitest, kannst du die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen: 6 EUR pro Homeoffice-Tag, maximal 1.260 EUR pro Jahr (210 Tage). Keine Nachweise nötig – einfach in der Steuererklärung angeben.

Fazit

Homeoffice als Werkstudent ist längst Normalität in vielen Branchen. Einen rechtlichen Anspruch hast du zwar nicht, aber immer mehr Arbeitgeber bieten es standardmäßig an. Nutze die Vorteile, aber achte auf Selbstdisziplin, Sichtbarkeit und eine klare Grenze zwischen Arbeit und Freizeit.

Häufige Fragen

Kann mein Chef mir Homeoffice verbieten?
Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht über den Arbeitsort. Wenn Homeoffice nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist, kann er dich jederzeit ins Büro zurückrufen. In der Praxis machen das aber wenige Arbeitgeber.
Muss mein Arbeitgeber mir einen Laptop fürs Homeoffice stellen?
Wenn er Homeoffice anordnet oder vereinbart, ja. Wenn du freiwillig von zu Hause arbeitest, ist es Verhandlungssache. Die meisten Unternehmen stellen einen Firmenlaptop zur Verfügung.
Bin ich im Homeoffice unfallversichert?
Ja, seit der Gesetzesänderung 2021 bist du im Homeoffice genauso unfallversichert wie im Büro – auch auf Wegen innerhalb deiner Wohnung (z.B. zur Küche). Ein Unfall auf dem Weg zum Kopierer im Büro und ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine zu Hause sind gleichgestellt.

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Stand: März 2026· Alle Angaben ohne Gewähr