BAföG und Werkstudentenjob kombinieren
Viele Studierende sind auf BAföG angewiesen und möchten trotzdem als Werkstudent arbeiten. Das ist grundsätzlich möglich, allerdings gibt es Einkommensgrenzen, die du kennen musst.
Die Einkommensgrenze
Als BAföG-Empfänger darfst du im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten insgesamt 6.540 Euro brutto verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird. Das entspricht etwa 545 Euro pro Monat.
Berechnung und Freibeträge
Vom Bruttoeinkommen werden zunächst Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Als Werkstudent zahlst du nur Rentenversicherung, was den anrechenbaren Betrag reduziert.
Semesterferien nutzen
Da die Einkommensgrenze auf den gesamten Bewilligungszeitraum berechnet wird, kannst du in manchen Monaten mehr und in anderen weniger verdienen. Plane dein Einkommen über das Jahr verteilt.
Was bei Überschreitung passiert
Der übersteigende Betrag wird gleichmäßig auf die Monate verteilt und von deinem monatlichen BAföG-Satz abgezogen. Im schlimmsten Fall kann es zu Rückforderungen kommen.