Die wichtigsten Einkommensgrenzen für Werkstudenten
Als Werkstudent musst du verschiedene Einkommensgrenzen im Blick behalten. Verdienst du zu viel, kann das Auswirkungen auf BAföG, Familienversicherung, Kindergeld und Steuern haben. Hier ist der komplette Überblick mit allen aktuellen Grenzen.
1. Familienversicherung (Krankenversicherung)
Bis zum 25. Lebensjahr kannst du kostenlos über deine Eltern familienversichert sein. Grenze:
- 538 EUR/Monat Gesamteinkommen (Minijob-Grenze)
- Aber: Für Werkstudenten gilt diese Grenze nicht, wenn du durch das Werkstudenten-Privileg von der KV befreit bist
- Realität: Als Werkstudent mit über 538 EUR/Monat fällst du aus der Familienversicherung raus und musst dich studentisch selbst versichern (ca. 110-120 EUR/Monat)
2. BAföG-Freibetrag
Wenn du BAföG beziehst, darfst du nur begrenzt dazuverdienen:
- 6.552 EUR pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) = ca. 546 EUR/Monat
- Das sind Brutto-Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sozialversicherung
- Was zählt: Werkstudenten-Gehalt, Minijob-Einkommen, Kapitalerträge
- Was passiert bei Überschreitung: Jeder Euro über der Grenze wird vom BAföG abgezogen
Rechenbeispiel
Werkstudent, 15h/Woche, 15 EUR/Stunde:
- Monatliches Brutto: ca. 975 EUR
- Abzüglich Werbungskostenpauschale (1.230/12 = 102,50 EUR) und Sozialpauschale (21,3%): ca. 667 EUR netto anrechenbar
- Freibetrag: 546 EUR → Überschreitung: 121 EUR → BAföG-Kürzung um 121 EUR/Monat
Tipp: Rechne genau durch, ob sich der Werkstudentenjob trotz BAföG-Kürzung lohnt. Oft ist das Gesamteinkommen (BAföG + Gehalt) trotzdem höher als nur BAföG.
3. Steuerlicher Grundfreibetrag
- Ca. 12.084 EUR pro Jahr (Stand 2026)
- Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Einkommensteuer
- Darüber: Progressiver Steuersatz ab 14%
Was bedeutet das praktisch?
- Werkstudent, 15h/Woche, 15 EUR/Stunde: Jahresbrutto ca. 11.700 EUR → keine Steuer
- Werkstudent, 20h/Woche, 17 EUR/Stunde: Jahresbrutto ca. 14.790 EUR → geringe Steuer (die du über die Steuererklärung oft zurückbekommst)
4. Kindergeld
Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für Kindergeld in der Erstausbildung (Bachelor). Deine Eltern bekommen Kindergeld bis zu deinem 25. Geburtstag, solange du studierst.
Ausnahme Zweitstudium (Master): Im Master darfst du maximal 20 Stunden/Woche erwerbstätig sein – sonst verlieren deine Eltern den Kindergeldanspruch. Da du als Werkstudent ohnehin maximal 20h arbeitest, ist das in der Regel kein Problem.
5. Minijob-Grenze (Achtung!)
- 538 EUR/Monat ist die Minijob-Grenze
- Als Werkstudent bist du kein Minijobber – du bist regulär angestellt mit Werkstudenten-Privileg
- Die 538-EUR-Grenze ist nur relevant für die Familienversicherung (siehe oben)
6. 20-Stunden-Grenze
Die wichtigste "Grenze" für Werkstudenten ist die Arbeitszeitgrenze:
- Max. 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit
- In den Semesterferien: Keine Begrenzung
- Bei Überschreitung: Verlust des Werkstudenten-Privilegs → volle Sozialversicherungspflicht
Übersichtstabelle
- Familienversicherung: 538 EUR/Monat (als Werkstudent meist nicht relevant)
- BAföG-Freibetrag: 6.552 EUR/Jahr brutto
- Steuer-Grundfreibetrag: ca. 12.084 EUR/Jahr
- Kindergeld: Keine Einkommensgrenze (Erstausbildung), 20h-Grenze (Master)
- Arbeitszeit: 20h/Woche (Vorlesungszeit), unbegrenzt (Semesterferien)
Tipps
- BAföG-Rechner nutzen: Online-Rechner zeigen dir, wie viel du verdienen darfst ohne BAföG zu verlieren
- Semesterferien nutzen: In den Ferien mehr arbeiten, in der Vorlesungszeit weniger – so optimierst du BAföG und Arbeitszeit
- Steuererklärung machen: Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst – Werbungskosten absetzen bringt Geld zurück
- Krankenkasse informieren: Bei Einkommenswechsel die Krankenkasse informieren, um Nachzahlungen zu vermeiden
Fazit
Die Einkommensgrenzen als Werkstudent sind verwirrend, aber wichtig. Die kritischsten Grenzen sind der BAföG-Freibetrag (6.552 EUR/Jahr) und die 20-Stunden-Arbeitszeitgrenze. Plane dein Einkommen klug, nutze die Semesterferien für Mehrarbeit und mach in jedem Fall eine Steuererklärung.