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Finanzen & Steuern13. März 2026

Einkommensgrenze als Werkstudent – BAföG, Steuer & Co.

Einkommensgrenzen als Werkstudent: BAföG-Freibetrag, Familienversicherung, Steuer-Grundfreibetrag und Kindergeld. Alle Grenzen 2026 im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG-Freibetrag: 6.552 EUR/Jahr brutto – darüber wird BAföG gekürzt
  • Steuer-Grundfreibetrag: ca. 12.084 EUR/Jahr – darunter keine Einkommensteuer
  • Familienversicherung: Ab 538 EUR/Monat fällst du raus → studentische KV nötig
  • Kindergeld: Keine Einkommensgrenze im Bachelor, 20h-Regel im Master
  • 20-Stunden-Grenze ist die wichtigste Grenze für den Werkstudenten-Status

Die wichtigsten Einkommensgrenzen für Werkstudenten

Als Werkstudent musst du verschiedene Einkommensgrenzen im Blick behalten. Verdienst du zu viel, kann das Auswirkungen auf BAföG, Familienversicherung, Kindergeld und Steuern haben. Hier ist der komplette Überblick mit allen aktuellen Grenzen.

1. Familienversicherung (Krankenversicherung)

Bis zum 25. Lebensjahr kannst du kostenlos über deine Eltern familienversichert sein. Grenze:

  • 538 EUR/Monat Gesamteinkommen (Minijob-Grenze)
  • Aber: Für Werkstudenten gilt diese Grenze nicht, wenn du durch das Werkstudenten-Privileg von der KV befreit bist
  • Realität: Als Werkstudent mit über 538 EUR/Monat fällst du aus der Familienversicherung raus und musst dich studentisch selbst versichern (ca. 110-120 EUR/Monat)

2. BAföG-Freibetrag

Wenn du BAföG beziehst, darfst du nur begrenzt dazuverdienen:

  • 6.552 EUR pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) = ca. 546 EUR/Monat
  • Das sind Brutto-Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sozialversicherung
  • Was zählt: Werkstudenten-Gehalt, Minijob-Einkommen, Kapitalerträge
  • Was passiert bei Überschreitung: Jeder Euro über der Grenze wird vom BAföG abgezogen

Rechenbeispiel

Werkstudent, 15h/Woche, 15 EUR/Stunde:

  • Monatliches Brutto: ca. 975 EUR
  • Abzüglich Werbungskostenpauschale (1.230/12 = 102,50 EUR) und Sozialpauschale (21,3%): ca. 667 EUR netto anrechenbar
  • Freibetrag: 546 EUR → Überschreitung: 121 EUR → BAföG-Kürzung um 121 EUR/Monat

Tipp: Rechne genau durch, ob sich der Werkstudentenjob trotz BAföG-Kürzung lohnt. Oft ist das Gesamteinkommen (BAföG + Gehalt) trotzdem höher als nur BAföG.

3. Steuerlicher Grundfreibetrag

  • Ca. 12.084 EUR pro Jahr (Stand 2026)
  • Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Einkommensteuer
  • Darüber: Progressiver Steuersatz ab 14%

Was bedeutet das praktisch?

  • Werkstudent, 15h/Woche, 15 EUR/Stunde: Jahresbrutto ca. 11.700 EUR → keine Steuer
  • Werkstudent, 20h/Woche, 17 EUR/Stunde: Jahresbrutto ca. 14.790 EUR → geringe Steuer (die du über die Steuererklärung oft zurückbekommst)

4. Kindergeld

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für Kindergeld in der Erstausbildung (Bachelor). Deine Eltern bekommen Kindergeld bis zu deinem 25. Geburtstag, solange du studierst.

Ausnahme Zweitstudium (Master): Im Master darfst du maximal 20 Stunden/Woche erwerbstätig sein – sonst verlieren deine Eltern den Kindergeldanspruch. Da du als Werkstudent ohnehin maximal 20h arbeitest, ist das in der Regel kein Problem.

5. Minijob-Grenze (Achtung!)

  • 538 EUR/Monat ist die Minijob-Grenze
  • Als Werkstudent bist du kein Minijobber – du bist regulär angestellt mit Werkstudenten-Privileg
  • Die 538-EUR-Grenze ist nur relevant für die Familienversicherung (siehe oben)

6. 20-Stunden-Grenze

Die wichtigste "Grenze" für Werkstudenten ist die Arbeitszeitgrenze:

  • Max. 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit
  • In den Semesterferien: Keine Begrenzung
  • Bei Überschreitung: Verlust des Werkstudenten-Privilegs → volle Sozialversicherungspflicht

Übersichtstabelle

  • Familienversicherung: 538 EUR/Monat (als Werkstudent meist nicht relevant)
  • BAföG-Freibetrag: 6.552 EUR/Jahr brutto
  • Steuer-Grundfreibetrag: ca. 12.084 EUR/Jahr
  • Kindergeld: Keine Einkommensgrenze (Erstausbildung), 20h-Grenze (Master)
  • Arbeitszeit: 20h/Woche (Vorlesungszeit), unbegrenzt (Semesterferien)

Tipps

  • BAföG-Rechner nutzen: Online-Rechner zeigen dir, wie viel du verdienen darfst ohne BAföG zu verlieren
  • Semesterferien nutzen: In den Ferien mehr arbeiten, in der Vorlesungszeit weniger – so optimierst du BAföG und Arbeitszeit
  • Steuererklärung machen: Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst – Werbungskosten absetzen bringt Geld zurück
  • Krankenkasse informieren: Bei Einkommenswechsel die Krankenkasse informieren, um Nachzahlungen zu vermeiden

Fazit

Die Einkommensgrenzen als Werkstudent sind verwirrend, aber wichtig. Die kritischsten Grenzen sind der BAföG-Freibetrag (6.552 EUR/Jahr) und die 20-Stunden-Arbeitszeitgrenze. Plane dein Einkommen klug, nutze die Semesterferien für Mehrarbeit und mach in jedem Fall eine Steuererklärung.

Häufige Fragen

Kann ich als Werkstudent BAföG und Gehalt kombinieren?
Ja, aber mit Einschränkungen. Du darfst maximal 6.552 EUR brutto pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, bevor dein BAföG gekürzt wird. Rechne genau durch, ob sich die Kombination lohnt – oft ist das Gesamteinkommen trotz Kürzung höher.
Verlieren meine Eltern das Kindergeld wenn ich zu viel verdiene?
Im Erststudium (Bachelor) nein – es gibt keine Einkommensgrenze für Kindergeld. Im Zweitstudium (Master) dürfen deine Eltern Kindergeld nur bekommen, wenn du maximal 20 Stunden/Woche arbeitest. Als Werkstudent ist das automatisch erfüllt.
Was passiert wenn ich den BAföG-Freibetrag überschreite?
Jeder Euro über der Grenze wird 1:1 von deinem BAföG abgezogen. Am Ende des Bewilligungszeitraums rechnet das BAföG-Amt nach. Im schlimmsten Fall musst du BAföG zurückzahlen. Tipp: Verdienst im BAföG-Antrag korrekt angeben und bei Änderungen informieren.

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Stand: März 2026· Alle Angaben ohne Gewähr