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Finanzen & Steuern13. März 2026Von der Genieportal-Redaktion

Einkommensgrenze als Werkstudent – BAföG, Steuer & Co.

Einkommensgrenzen als Werkstudent: BAföG-Freibetrag, Familienversicherung, Steuer-Grundfreibetrag und Kindergeld. Alle Grenzen 2026 im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG-Freibetrag: 7.236 EUR/Jahr (603 EUR/Monat) – darüber wird BAföG gekürzt
  • Steuer-Grundfreibetrag: 12.348 EUR/Jahr – darunter keine Einkommensteuer
  • Familienversicherung: Ab 565 EUR/Monat (2026) fällst du raus → studentische KV nötig
  • Kindergeld: Keine Einkommensgrenze im Bachelor, 20h-Regel im Master
  • 20-Stunden-Grenze ist die wichtigste Grenze für den Werkstudenten-Status

Welche Einkommensgrenzen musst du als Werkstudent beachten?

Als Werkstudent musst du verschiedene Einkommensgrenzen im Blick behalten. Verdienst du zu viel, kann das Auswirkungen auf BAföG, Familienversicherung, Kindergeld und Steuern haben. Hier ist der komplette Überblick mit allen aktuellen Grenzen.

Wie viel darf ich als Werkstudent verdienen, um familienversichert zu bleiben?

Bis zum 25. Lebensjahr kannst du kostenlos über deine Eltern familienversichert sein. Grenze:

  • 565 EUR/Monat Gesamteinkommen (2026: ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 EUR)
  • Ausnahme Minijob: Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze bei 603 EUR/Monat
  • Realität: Als Werkstudent mit mehr als 565 EUR/Monat fällst du aus der Familienversicherung raus und musst dich studentisch selbst versichern (2026 je nach Krankenkasse ca. 140-150 EUR/Monat inkl. Pflegeversicherung)

Wie viel darf ich als Werkstudent mit BAföG dazuverdienen?

Wenn du BAföG beziehst, darfst du nur begrenzt dazuverdienen:

  • 7.236 EUR pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) = 603 EUR/Monat – der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt
  • Das sind Brutto-Einkünfte abzüglich Werbungskosten und Sozialversicherung
  • Was zählt: Werkstudenten-Gehalt, Minijob-Einkommen, Kapitalerträge
  • Was passiert bei Überschreitung: Jeder Euro über der Grenze wird vom BAföG abgezogen

Rechenbeispiel

Werkstudent, 15h/Woche, 15 EUR/Stunde:

  • Monatliches Brutto: ca. 975 EUR
  • Abzüglich Werbungskostenpauschale (1.230/12 = 102,50 EUR) und Sozialpauschale (21,3%): ca. 667 EUR netto anrechenbar
  • Freibetrag: 603 EUR → Überschreitung: 64 EUR → BAföG-Kürzung um 64 EUR/Monat

Tipp: Rechne genau durch, ob sich der Werkstudentenjob trotz BAföG-Kürzung lohnt. Oft ist das Gesamteinkommen (BAföG + Gehalt) trotzdem höher als nur BAföG.

Ab welchem Einkommen zahle ich als Werkstudent Einkommensteuer?

  • 12.348 EUR pro Jahr (Stand 2026)
  • Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Einkommensteuer
  • Darüber: Progressiver Steuersatz ab 14%

Was bedeutet das praktisch?

  • Werkstudent, 15h/Woche, 15 EUR/Stunde: Jahresbrutto ca. 11.700 EUR → keine Steuer
  • Werkstudent, 20h/Woche, 17 EUR/Stunde: Jahresbrutto ca. 14.790 EUR → geringe Steuer (die du über die Steuererklärung oft zurückbekommst)

Gibt es eine Einkommensgrenze für Kindergeld als Werkstudent?

Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für Kindergeld in der Erstausbildung (Bachelor). Deine Eltern bekommen Kindergeld bis zu deinem 25. Geburtstag, solange du studierst.

Ausnahme Zweitstudium (Master): Im Master darfst du maximal 20 Stunden/Woche erwerbstätig sein – sonst verlieren deine Eltern den Kindergeldanspruch. Da du als Werkstudent ohnehin maximal 20h arbeitest, ist das in der Regel kein Problem.

Gilt die Minijob-Grenze auch für Werkstudenten?

  • 603 EUR/Monat ist die Minijob-Grenze
  • Als Werkstudent bist du kein Minijobber – du bist regulär angestellt mit Werkstudenten-Privileg
  • Die 603-EUR-Grenze gilt nur für Minijobs – für die Familienversicherung zählt bei dir die 565-EUR-Grenze (siehe oben)

Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent pro Woche arbeiten?

Die wichtigste "Grenze" für Werkstudenten ist die Arbeitszeitgrenze:

  • Max. 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit
  • In den Semesterferien: Keine Begrenzung
  • Bei Überschreitung: Verlust des Werkstudenten-Privilegs → volle Sozialversicherungspflicht

Welche Einkommensgrenzen gelten für Werkstudenten auf einen Blick?

  • Familienversicherung: 565 EUR/Monat (bei einem Minijob 603 EUR)
  • BAföG-Freibetrag: 7.236 EUR/Jahr (603 EUR/Monat)
  • Steuer-Grundfreibetrag: 12.348 EUR/Jahr
  • Kindergeld: Keine Einkommensgrenze (Erstausbildung), 20h-Grenze (Master)
  • Arbeitszeit: 20h/Woche (Vorlesungszeit), unbegrenzt (Semesterferien)

Wie hältst du als Werkstudent die Einkommensgrenzen am besten ein?

  • BAföG-Rechner nutzen: Online-Rechner zeigen dir, wie viel du verdienen darfst ohne BAföG zu verlieren
  • Semesterferien nutzen: In den Ferien mehr arbeiten, in der Vorlesungszeit weniger – so optimierst du BAföG und Arbeitszeit
  • Steuererklärung machen: Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst – Werbungskosten absetzen bringt Geld zurück
  • Krankenkasse informieren: Bei Einkommenswechsel die Krankenkasse informieren, um Nachzahlungen zu vermeiden

Was solltest du dir zu den Einkommensgrenzen als Werkstudent merken?

Die Einkommensgrenzen als Werkstudent sind verwirrend, aber wichtig. Die kritischsten Grenzen sind der BAföG-Freibetrag (7.236 EUR/Jahr) und die 20-Stunden-Arbeitszeitgrenze. Plane dein Einkommen klug, nutze die Semesterferien für Mehrarbeit und mach in jedem Fall eine Steuererklärung.

Häufige Fragen

Kann ich als Werkstudent BAföG und Gehalt kombinieren?

Ja, aber mit Einschränkungen. Du darfst maximal 7.236 EUR brutto pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) verdienen, bevor dein BAföG gekürzt wird. Rechne genau durch, ob sich die Kombination lohnt – oft ist das Gesamteinkommen trotz Kürzung höher.

Verlieren meine Eltern das Kindergeld wenn ich zu viel verdiene?

Im Erststudium (Bachelor) nein – es gibt keine Einkommensgrenze für Kindergeld. Im Zweitstudium (Master) dürfen deine Eltern Kindergeld nur bekommen, wenn du maximal 20 Stunden/Woche arbeitest. Als Werkstudent ist das automatisch erfüllt.

Was passiert wenn ich den BAföG-Freibetrag überschreite?

Jeder Euro über der Grenze wird 1:1 von deinem BAföG abgezogen. Am Ende des Bewilligungszeitraums rechnet das BAföG-Amt nach. Im schlimmsten Fall musst du BAföG zurückzahlen. Tipp: Verdienst im BAföG-Antrag korrekt angeben und bei Änderungen informieren.

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Stand: März 2026· Alle Angaben ohne Gewähr