Gibt es 2026 eine Verdienstgrenze für Werkstudenten?
Für den Werkstudentenstatus selbst gibt es keine Verdienstgrenze. Entscheidend ist die Arbeitszeit: In der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auf dein Einkommen musst du trotzdem achten, denn es zählt für andere Einkommensgrenzen: 565 Euro Gesamteinkommen im Monat für die Familienversicherung, das sind bis 667,50 Euro brutto (im Minijob 603 Euro), 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei beim BAföG und 12.348 Euro im Jahr als Grundfreibetrag bei der Steuer. Hier ist der komplette Überblick.
Wie viel darf ich als Werkstudent verdienen, um familienversichert zu bleiben?
Bis zu deinem 25. Geburtstag bist du kostenlos über deine Eltern familienversichert, wenn dein Gesamteinkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt. Weil davon die Werbungskostenpauschale von 102,50 Euro abgezogen wird, darfst du mit einem Werkstudentenjob bis 667,50 Euro brutto im Monat verdienen. Die Grenzen 2026:
- 565 Euro im Monat Gesamteinkommen, das ist ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro. Für einen Werkstudentenjob entspricht das 667,50 Euro brutto.
- Minijob: Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Grenze bei 603 Euro im Monat.
- Darüber: Verdienst du mehr, endet die Familienversicherung und du versicherst dich studentisch selbst, 2026 für rund 143 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung (kinderlos ab 23 rund 148 Euro, je nach Zusatzbeitrag der Kasse).
Wie viel darf ich als Werkstudent mit BAföG dazuverdienen?
Wenn du BAföG beziehst, bleiben 2026 im Schnitt bis 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei, im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten also 7.236 Euro. Darüber wird dein BAföG gekürzt.
- Freibetrag: Gesetzlich sind es 389 Euro im Monat, berechnet nach Abzug der Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale von 22,3 %. Das entspricht 603 Euro brutto. Der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt.
- Was zählt: Werkstudenten-Gehalt, Minijob-Einkommen, Kapitalerträge
- Was passiert bei Überschreitung: Der Teil über dem Freibetrag wird angerechnet. Pro Euro Mehrverdienst brutto sinkt dein BAföG um rund 78 Cent.
Rechenbeispiel
Werkstudent, 15 Stunden pro Woche, 15 Euro pro Stunde:
- Monatliches Brutto: rund 975 Euro
- Abzüglich Werbungskostenpauschale (102,50 Euro) und Sozialpauschale (22,3 %): rund 678 Euro anrechenbar
- Abzüglich Freibetrag von 389 Euro: Dein BAföG sinkt um rund 289 Euro im Monat
Tipp: Rechne genau durch, ob sich mehr Stunden lohnen. Über dem Freibetrag bleibt dir von jedem zusätzlichen Euro brutto nur wenig, weil rund 78 Cent beim BAföG abgezogen werden und zusätzlich der Rentenbeitrag anfällt.
Ab welchem Einkommen zahle ich als Werkstudent Einkommensteuer?
Einkommensteuer zahlst du erst, wenn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) liegt. Lohnsteuer behält dein Arbeitgeber in Steuerklasse I erst ab 1.251,59 Euro brutto im Monat ein. Bei 15 Stunden pro Woche bleibst du meist darunter, und zu viel gezahlte Lohnsteuer holst du über die Steuererklärung zurück.
- 12.348 Euro pro Jahr Grundfreibetrag (Stand 2026)
- Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Einkommensteuer
- Darüber beginnt der Steuersatz bei 14 %
Was bedeutet das praktisch?
- 15 Stunden pro Woche, 15 Euro pro Stunde: Jahresbrutto rund 11.700 Euro, keine Steuer
- 20 Stunden pro Woche, 17 Euro pro Stunde: Jahresbrutto rund 17.670 Euro, monatlich rund 1.472 Euro. Davon gehen 2026 rund 33 Euro Lohnsteuer im Monat ab, einen Teil bekommst du mit der Steuererklärung oft zurück.
Gibt es eine Einkommensgrenze für Kindergeld als Werkstudent?
Nein, im Erststudium gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenze für das Kindergeld. Deine Eltern bekommen 2026 monatlich 259 Euro bis zu deinem 25. Geburtstag, solange du studierst.
Nach dem ersten Abschluss, etwa im Master: Dann darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, Minijobs sind immer erlaubt. Arbeitest du vorübergehend mehr, etwa in den Semesterferien, ist das bis zu zwei Monate unschädlich, wenn du im Durchschnitt bei 20 Stunden bleibst. Da du als Werkstudent in der Vorlesungszeit ohnehin höchstens 20 Stunden arbeitest, ist das meist kein Problem.
Gilt die Minijob-Grenze auch für Werkstudenten?
Nur wenn du wenig verdienst. Liegt dein Lohn regelmäßig bei höchstens 603 Euro im Monat, ist dein Job rechtlich ein Minijob, auch wenn er Werkstudentenstelle heißt. Dann gelten die Minijob-Regeln und für die Familienversicherung die Grenze von 603 Euro. Verdienst du mehr, bist du regulär mit Werkstudentenprivileg beschäftigt.
- 603 Euro im Monat ist die Minijob-Grenze 2026, ab 2027 sind es 633 Euro
- Darüber bist du Werkstudent und zahlst nur Rentenversicherung, bis 2.000 Euro mit reduziertem Anteil
- Für die Familienversicherung zählt dann das Gesamteinkommen von 565 Euro, also bis 667,50 Euro brutto (siehe oben)
Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent pro Woche arbeiten?
Die wichtigste Grenze für Werkstudenten ist die Arbeitszeit:
- Höchstens 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit
- In den Semesterferien auch mehr, aber nur befristet. Insgesamt sind im Jahr höchstens 26 Wochen mit mehr als 20 Stunden erlaubt
- Bei Überschreitung verlierst du das Werkstudentenprivileg und wirst voll sozialversicherungspflichtig
Welche Einkommensgrenzen gelten für Werkstudenten auf einen Blick?
Die wichtigsten Grenzen sind 565 Euro Gesamteinkommen im Monat für die Familienversicherung (bis 667,50 Euro brutto), 603 Euro brutto im Monat beim BAföG und 12.348 Euro im Jahr als Steuer-Grundfreibetrag. In der Vorlesungszeit gilt zudem die 20-Stunden-Grenze pro Woche.
- Familienversicherung: 565 Euro Gesamteinkommen, also bis 667,50 Euro brutto im Monat (Minijob: 603 Euro)
- BAföG: bis 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei, 7.236 Euro im Jahr
- Steuer: 12.348 Euro Grundfreibetrag im Jahr, Lohnsteuer erst ab 1.251,59 Euro im Monat
- Kindergeld: keine Einkommensgrenze im Erststudium, danach 20-Stunden-Grenze
- Arbeitszeit: 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien befristet mehr
Wie hältst du als Werkstudent die Einkommensgrenzen am besten ein?
Prüf mit einem BAföG-Rechner, wie viel du verdienen darfst, und verlege Mehrarbeit in die Semesterferien. Mach außerdem eine Steuererklärung und informiere deine Krankenkasse, sobald sich dein Einkommen ändert.
- BAföG-Rechner nutzen: Online-Rechner zeigen dir, wie viel du verdienen darfst ohne BAföG zu verlieren
- Semesterferien nutzen: In den Ferien mehr arbeiten, in der Vorlesungszeit weniger. So optimierst du BAföG und Arbeitszeit
- Steuererklärung machen: Selbst wenn du über dem Grundfreibetrag liegst, bringt das Absetzen von Werbungskosten Geld zurück
- Krankenkasse informieren: Bei Einkommenswechsel die Krankenkasse informieren, um Nachzahlungen zu vermeiden
Was solltest du dir zu den Einkommensgrenzen als Werkstudent merken?
Die Einkommensgrenzen als Werkstudent sind verwirrend, aber wichtig. Die kritischsten Grenzen sind der BAföG-Freibetrag (7.236 EUR/Jahr) und die 20-Stunden-Arbeitszeitgrenze. Plane dein Einkommen klug, nutze die Semesterferien für Mehrarbeit und mach in jedem Fall eine Steuererklärung.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Alle Grenzen haben wir am 11. Oktober 2026 an amtlichen Quellen geprüft:
§ 10 SGB V (Familienversicherung), BAföG: Freibeträge, § 32a EStG (Grundfreibetrag), § 32 EStG (Kindergeld nach dem Erststudium), BMF-Lohnsteuerrechner 2026.