Bonus als Werkstudent – gibt es das?
Ja! Viele Unternehmen zahlen auch Werkstudenten Sonderzahlungen – zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Projektboni oder Leistungsprämien. Besonders bei tarifgebundenen Unternehmen und großen Konzernen ist das üblich. Die Frage ist: Was bleibt davon übrig und welche Auswirkungen hat der Bonus?
Arten von Sonderzahlungen
Weihnachtsgeld / 13. Gehalt
Viele Tarifverträge sehen ein Weihnachtsgeld vor, das anteilig auch an Werkstudenten gezahlt wird. Typisch: 50-100% eines Monatsgehalts.
Urlaubsgeld
Zusätzliches Geld zum Urlaub – oft 50% eines Monatsgehalts. Bei Werkstudenten anteilig berechnet.
Leistungsprämie / Projektbonus
Manche Arbeitgeber zahlen nach erfolgreichem Projektabschluss oder bei besonders guter Leistung einen einmaligen Bonus.
Inflationsausgleichsprämie (IAP)
Die IAP konnte bis Ende 2024 steuerfrei bis 3.000 EUR gezahlt werden. Prüfe, ob dein Arbeitgeber eine ähnliche Regelung für 2025/2026 anbietet.
Besteuerung von Sonderzahlungen
Boni und Prämien sind ganz normaler Arbeitslohn und werden genauso versteuert wie dein reguläres Gehalt:
- Rentenversicherung: 9,3% AN-Anteil (Werkstudenten-Privileg bleibt)
- Lohnsteuer: Kann im Bonusmonat höher ausfallen, weil der Monatsverdienst steigt
- KV/PV/AV: Weiterhin 0,00 EUR (Werkstudenten-Privileg)
Wichtig: Jahresbetrachtung
Dein Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer pro Monat. Im Bonusmonat kann es sein, dass du mehr Lohnsteuer zahlst als nötig. Über die Steuererklärung bekommst du den zu viel gezahlten Betrag zurück, weil das Finanzamt das Jahreseinkommen betrachtet.
Auswirkungen auf BAföG
Boni zählen zum Bruttoeinkommen und werden beim BAföG angerechnet:
- Der BAföG-Freibetrag beträgt 6.552 EUR/Jahr brutto
- Ein Bonus von z.B. 500 EUR kann dich über den Freibetrag bringen
- Jeder Euro darüber wird vom BAföG abgezogen
Tipp: Wenn du BAföG beziehst, rechne den Bonus bei deiner Jahresplanung mit ein. Ggf. lohnt es sich, die Arbeitsstunden in anderen Monaten zu reduzieren.
Auswirkungen auf die Familienversicherung
Wenn du über deine Eltern familienversichert bist (bis 25 Jahre, max. 538 EUR/Monat), kann ein Bonus die Einkommensgrenze überschreiten:
- Die Grenze gilt als Durchschnitt über das Jahr
- Ein einmaliger Bonus wird auf 12 Monate umgelegt
- Beispiel: 450 EUR Gehalt/Monat + 500 EUR Weihnachtsgeld = ca. 492 EUR Durchschnitt → knapp unter der Grenze
- Bei höheren Gehältern oder Boni: Familienversicherung gefährdet
Steuerfreie Extras (Sachbezüge)
Manche Arbeitgeber umgehen die Besteuerung durch steuerfreie Sachbezüge:
- 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze: Gutscheine, Tankgutschein, Sachgeschenke bis 50 EUR/Monat sind steuerfrei
- Essenszuschuss: Kantinensubvention oder Essensgutscheine
- Jobticket: Zuschuss zum ÖPNV-Ticket (teilweise steuerfrei)
- Erholungsbeihilfe: Bis 156 EUR/Jahr steuerfrei (pauschalversteuert)
Frag deinen Arbeitgeber, ob er Sachbezüge statt Barbonus anbieten kann – das ist für beide Seiten günstiger.
Rechenbeispiel: Bonus im Dezember
Reguläres Monatsgehalt: 1.200 EUR brutto
Bonus im Dezember: 600 EUR → Gesamtbrutto im Dezember: 1.800 EUR
- RV (9,3%): -167 EUR (statt sonst -112 EUR)
- Lohnsteuer: -ca. 80 EUR (statt sonst -0 EUR, weil über Freigrenze)
- Netto im Dezember: ca. 1.553 EUR (statt sonst ca. 1.088 EUR)
Über die Steuererklärung: Jahresbrutto 14.400 + 600 = 15.000 EUR. Grundfreibetrag ~12.084 EUR, zu versteuern ~2.916 EUR. Steuer ~400 EUR/Jahr. Wenn monatlich schon ~80 EUR Steuer abgezogen wurde, bekommst du ggf. etwas zurück.
Tipps
- Steuererklärung: Im Bonusjahr besonders wichtig – du bekommst oft zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück
- BAföG einplanen: Bonus in die Jahresberechnung einbeziehen
- Sachbezüge: Frag den Arbeitgeber nach steuerfreien Alternativen
- Verhandeln: Auch als Werkstudent kannst du bei guter Leistung nach einer Prämie fragen
- Nicht abschrecken lassen: Ein Bonus ist immer gut – selbst nach Steuern bleibt ein Großteil übrig
Fazit
Boni und Prämien als Werkstudent sind normal und willkommen. Sie werden wie regulärer Lohn versteuert (RV + ggf. Lohnsteuer). Achte auf die Auswirkungen auf BAföG und Familienversicherung, und frag nach steuerfreien Sachbezügen als Alternative. Am Ende des Jahres: Steuererklärung machen und Geld zurückholen.