Deine erste Lohnabrechnung – was steht da?
Die erste Lohnabrechnung ist für viele Werkstudenten ein Buch mit sieben Siegeln. Abkürzungen wie "SV-pflichtig", "St-brutto" oder "AG-Anteil RV" sagen dir nichts? Keine Sorge – nach diesem Artikel verstehst du jede Zeile.
Aufbau der Lohnabrechnung
Kopfbereich
- Arbeitgeber: Name und Adresse deines Unternehmens
- Arbeitnehmer: Dein Name, Adresse, Geburtsdatum
- Personal-Nr.: Deine interne Mitarbeiternummer
- Steuerklasse: Meist Steuerklasse I (ledig, kinderlos)
- Steuer-ID: Deine 11-stellige Steueridentifikationsnummer
- SV-Nummer: Sozialversicherungsnummer (auf dem SV-Ausweis)
- Krankenkasse: Name deiner gesetzlichen Krankenkasse
- Beitragsgruppe: Bei Werkstudenten meist "0100" (nur RV-Pflicht)
Bruttolohn
Die oberste Zeile zeigt dein Bruttogehalt:
- Stundenlohn × geleistete Stunden = Bruttolohn
- Ggf. Zuschläge: Für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit
- Ggf. Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien
Prüfe: Stimmen die Stunden? Stimmt der Stundenlohn? Rechne nach!
Steuerbrutto (St-brutto)
Die Summe, auf die Lohnsteuer berechnet wird. Bei Werkstudenten meist gleich dem Bruttolohn.
SV-Brutto
Die Summe, auf die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Bei Werkstudenten: Nur für die Rentenversicherung relevant.
Abzüge im Detail
Rentenversicherung (RV)
- AN-Anteil: 9,3% deines Bruttos – das wird von deinem Gehalt abgezogen
- AG-Anteil: 9,3% – zahlt der Arbeitgeber zusätzlich (siehst du auf der Abrechnung, wird aber nicht von dir bezahlt)
Krankenversicherung (KV)
Bei Werkstudenten steht hier meistens 0,00 EUR. Du bist vom KV-Beitrag über den Arbeitgeber befreit (Werkstudenten-Privileg).
Pflegeversicherung (PV)
Ebenfalls 0,00 EUR – befreit als Werkstudent.
Arbeitslosenversicherung (AV)
Auch 0,00 EUR – befreit als Werkstudent.
Lohnsteuer
- Wenn dein Monatsbrutto unter ca. 1.007 EUR liegt: 0,00 EUR (Grundfreibetrag)
- Darüber: Progressiver Steuersatz ab 14%
- Tipp: Zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du über die Steuererklärung zurück!
Kirchensteuer
- Nur wenn du Kirchenmitglied bist
- 8% (Bayern/BaWü) oder 9% (andere Bundesländer) der Lohnsteuer
- Wenn keine Lohnsteuer anfällt: Auch keine Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer abgeschafft. Nur noch bei sehr hohen Einkommen relevant – als Werkstudent zahlst du keinen Soli.
Nettolohn
Am Ende steht dein Nettolohn = Bruttolohn minus alle Abzüge. Das ist der Betrag, der auf dein Konto überwiesen wird.
Typische Werkstudenten-Lohnabrechnung
Hier ein Beispiel für eine typische Abrechnung (16 EUR/h, 80h im Monat):
- Bruttolohn: 1.280,00 EUR
- RV AN-Anteil (9,3%): -119,04 EUR
- KV: 0,00 EUR
- PV: 0,00 EUR
- AV: 0,00 EUR
- Lohnsteuer: -18,00 EUR (Steuerklasse I)
- Kirchensteuer: 0,00 EUR (kein Mitglied)
- Soli: 0,00 EUR
- === Nettolohn: 1.142,96 EUR ===
Fehler in der Lohnabrechnung?
Prüfe jeden Monat:
- Stundenzahl: Stimmt sie mit deiner Arbeitszeiterfassung überein?
- Stundenlohn: Wie im Arbeitsvertrag vereinbart?
- Abzüge: Nur RV-Beitrag? Kein KV/PV/AV-Abzug?
- Lohnsteuer: Steuerklasse korrekt?
Bei Fehlern: Sofort die Personalabteilung oder den Chef ansprechen. Fehler passieren – aber sie müssen korrigiert werden.
Lohnabrechnung aufheben
Bewahre alle Lohnabrechnungen auf – mindestens bis du dein Rentenversicherungskonto geprüft hast (mit ca. 27 Jahren bekommst du den ersten Rentenbrief). Digital aufbewahren reicht, aber behalte auch die Originale als Sicherheit.
Fazit
Die Lohnabrechnung als Werkstudent ist einfacher als bei normalen Angestellten. Der einzige regelmäßige Abzug ist die Rentenversicherung (9,3%). KV, PV und AV sind dank Werkstudenten-Privileg 0,00 EUR. Prüfe trotzdem jeden Monat Stundenzahl und Stundenlohn – und bewahre alle Abrechnungen sorgfältig auf.