Rund ums BAföG kursieren viele Zahlen und Ankündigungen. Hier ist der verlässliche Stand für das Wintersemester 2026/27 – und ein ehrlicher Blick darauf, was sich wann ändern soll.
Diese Zahlen gelten aktuell
- Höchstsatz: 992 Euro pro Monat für Studierende (auswärts wohnend, inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Eine Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 sieht das Gesetz nicht vor.
- Hinzuverdienst-Freibetrag: Seit dem 1. Januar 2026 darfst du 603 Euro brutto pro Monat anrechnungsfrei verdienen – der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt. Ab 2027 steigt er mit der neuen Minijob-Grenze auf 633 Euro.
- Wohnkostenpauschale: aktuell 380 Euro für auswärts Wohnende (im Höchstsatz enthalten).
Was sich verschiebt: die geplanten Erhöhungen
Die Bundesregierung hatte eine BAföG-Reform angekündigt. Der aktuelle Stand:
- Wohnkostenpauschale auf 440 Euro: Die Anhebung um 60 Euro war ursprünglich zum Wintersemester 2026/27 angekündigt – sie kommt nach aktuellem Stand erst zum Sommersemester 2027.
- Grundbedarf: Er soll in zwei Schritten an das Grundsicherungsniveau angepasst werden – geplant hälftig zum Wintersemester 2027/28 und zum Wintersemester 2028/29.
- Freibeträge beim Elterneinkommen: Sie sollen künftig regelmäßig dynamisiert werden.
Bis diese Änderungen Gesetz sind, gilt: Verlass dich auf die aktuellen Zahlen – nicht auf angekündigte.
Lohnt sich der Werkstudentenjob trotz BAföG?
Meistens ja: Bis 603 Euro im Monatsschnitt bleibt dein BAföG unangetastet, und als Werkstudent:in zahlst du dank Werkstudentenprivileg nur den Rentenversicherungsbeitrag. Rechne aber vorher durch, ob ein höherer Verdienst die BAföG-Kürzung wert ist – gerade beim elternunabhängigen BAföG kann das kippen.
Quellen
Die Angaben beruhen auf dem geltenden BAföG (Stand: Juli 2026) sowie den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Bildung und der Fachportale zur geplanten BAföG-Reform. Verbindlich ist immer der Bescheid deines BAföG-Amts.