Rund ums BAföG kursieren viele Zahlen und Ankündigungen. Hier ist der verlässliche Stand für das Wintersemester 2026/27. Dazu kommt ein ehrlicher Blick darauf, was sich wann ändern soll.
Welche BAföG-Sätze und Freibeträge gelten aktuell?
Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 992 Euro im Monat, darin enthalten sind 380 Euro Wohnkostenpauschale. Neben dem BAföG darfst du seit Januar 2026 bis zu 603 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei verdienen, ab 2027 sind es 633 Euro.
- Höchstsatz: 992 Euro pro Monat für Studierende (auswärts wohnend, inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Eine Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 sieht das Gesetz nicht vor.
- Hinzuverdienst-Freibetrag: Seit dem 1. Januar 2026 darfst du 603 Euro brutto pro Monat anrechnungsfrei verdienen. Der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt. Ab 2027 steigt er mit der neuen Minijob-Grenze auf 633 Euro.
- Wohnkostenpauschale: aktuell 380 Euro für auswärts Wohnende (im Höchstsatz enthalten).
Welche geplanten BAföG-Erhöhungen verschieben sich?
Die Bundesregierung hatte eine BAföG-Reform angekündigt. Der aktuelle Stand:
- Wohnkostenpauschale auf 440 Euro: Die Anhebung um 60 Euro war ursprünglich zum Wintersemester 2026/27 angekündigt. Nach aktuellem Stand kommt sie erst zum Sommersemester 2027.
- Grundbedarf: Er soll in zwei Schritten an das Grundsicherungsniveau angepasst werden, geplant hälftig zum Wintersemester 2027/28 und zum Wintersemester 2028/29.
- Freibeträge beim Elterneinkommen: Sie sollen künftig regelmäßig dynamisiert werden.
Bis diese Änderungen Gesetz sind, gilt: Verlass dich auf die aktuellen Zahlen und nicht auf angekündigte.
Lohnt sich der Werkstudentenjob trotz BAföG?
Meistens ja: Bis 603 Euro im Monatsschnitt bleibt dein BAföG unangetastet, und als Werkstudent:in zahlst du dank Werkstudentenprivileg nur den Rentenversicherungsbeitrag. Rechne aber vorher durch, ob ein höherer Verdienst die BAföG-Kürzung wert ist. Gerade beim elternunabhängigen BAföG kann das kippen.
Auf welchen Quellen basiert dieser Artikel?
Die Angaben beruhen auf dem geltenden BAföG (Stand: Juli 2026) sowie den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Bildung und der Fachportale zur geplanten BAföG-Reform. Verbindlich ist immer der Bescheid deines BAföG-Amts.