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Gehalt & Steuern28. Juli 2026Von der Genieportal-Redaktion

BAföG 2026/27: Diese Sätze gelten wirklich – und was sich verschiebt

BAföG-Höchstsatz, Minijob-Freibetrag und der Stand der geplanten Erhöhungen: Was im Wintersemester 2026/27 wirklich gilt – und warum die höhere Wohnkostenpauschale erst 2027 kommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BAföG-Höchstsatz bleibt im Wintersemester 2026/27 bei 992 Euro – eine Erhöhung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
  • Der Hinzuverdienst-Freibetrag liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro brutto pro Monat (gekoppelt an die Minijob-Grenze; 2027: 633 Euro).
  • Die angekündigte Wohnkostenpauschale von 440 Euro kommt nicht zum WS 2026/27, sondern erst zum Sommersemester 2027.
  • Die Anpassung des Grundbedarfs ans Grundsicherungsniveau ist in zwei Schritten für 2027/28 und 2028/29 geplant.
  • Bis 603 Euro Monatsschnitt bleibt dein BAföG als Werkstudent:in ungekürzt.

Rund ums BAföG kursieren viele Zahlen und Ankündigungen. Hier ist der verlässliche Stand für das Wintersemester 2026/27 – und ein ehrlicher Blick darauf, was sich wann ändern soll.

Diese Zahlen gelten aktuell

  • Höchstsatz: 992 Euro pro Monat für Studierende (auswärts wohnend, inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Eine Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 sieht das Gesetz nicht vor.
  • Hinzuverdienst-Freibetrag: Seit dem 1. Januar 2026 darfst du 603 Euro brutto pro Monat anrechnungsfrei verdienen – der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt. Ab 2027 steigt er mit der neuen Minijob-Grenze auf 633 Euro.
  • Wohnkostenpauschale: aktuell 380 Euro für auswärts Wohnende (im Höchstsatz enthalten).
Wichtig für Werkstudierende: Der 603-Euro-Freibetrag gilt für ein durchschnittliches Monatseinkommen im Bewilligungszeitraum. Als Werkstudent:in mit mehr Verdienst wird dein BAföG anteilig gekürzt – wie das genau funktioniert, erklärt unser Beitrag „BAföG und Werkstudent".

Was sich verschiebt: die geplanten Erhöhungen

Die Bundesregierung hatte eine BAföG-Reform angekündigt. Der aktuelle Stand:

  • Wohnkostenpauschale auf 440 Euro: Die Anhebung um 60 Euro war ursprünglich zum Wintersemester 2026/27 angekündigt – sie kommt nach aktuellem Stand erst zum Sommersemester 2027.
  • Grundbedarf: Er soll in zwei Schritten an das Grundsicherungsniveau angepasst werden – geplant hälftig zum Wintersemester 2027/28 und zum Wintersemester 2028/29.
  • Freibeträge beim Elterneinkommen: Sie sollen künftig regelmäßig dynamisiert werden.

Bis diese Änderungen Gesetz sind, gilt: Verlass dich auf die aktuellen Zahlen – nicht auf angekündigte.

Lohnt sich der Werkstudentenjob trotz BAföG?

Meistens ja: Bis 603 Euro im Monatsschnitt bleibt dein BAföG unangetastet, und als Werkstudent:in zahlst du dank Werkstudentenprivileg nur den Rentenversicherungsbeitrag. Rechne aber vorher durch, ob ein höherer Verdienst die BAföG-Kürzung wert ist – gerade beim elternunabhängigen BAföG kann das kippen.

Quellen

Die Angaben beruhen auf dem geltenden BAföG (Stand: Juli 2026) sowie den Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Bildung und der Fachportale zur geplanten BAföG-Reform. Verbindlich ist immer der Bescheid deines BAföG-Amts.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz im Wintersemester 2026/27?
992 Euro pro Monat für auswärts wohnende Studierende inklusive Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Eine Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?
Seit 1. Januar 2026 sind 603 Euro brutto im Monatsdurchschnitt anrechnungsfrei – der Freibetrag ist an die Minijob-Grenze gekoppelt und steigt 2027 auf 633 Euro. Verdienst du im Schnitt mehr, wird dein BAföG anteilig gekürzt.
Wann kommt die höhere Wohnkostenpauschale von 440 Euro?
Nach aktuellem Stand erst zum Sommersemester 2027 – nicht wie ursprünglich angekündigt zum Wintersemester 2026/27. Bis dahin bleibt es bei 380 Euro.
Kann ich BAföG und Werkstudentenjob kombinieren?
Ja. Bis 603 Euro im Monatsschnitt bleibt dein BAföG unangetastet, und im Werkstudentenjob zahlst du nur den Rentenversicherungsbeitrag. Bei höherem Verdienst lohnt eine Vergleichsrechnung, weil das BAföG anteilig gekürzt wird.

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Stand: Juli 2026· Alle Angaben ohne Gewähr