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Für Arbeitgeber19. März 2026

Werkstudent krank: Entgeltfortzahlung & Pflichten

Was passiert wenn ein Werkstudent krank wird? Entgeltfortzahlung, Krankmeldung, Nachweispflichten und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entgeltfortzahlung bis 6 Wochen: auch für Werkstudenten Pflicht
  • 4 Wochen Wartezeit: Erst danach greift die Entgeltfortzahlung
  • U1-Umlage erstattet 40-80% der Lohnfortzahlung zurück
  • eAU: Elektronische Krankmeldung bei der Krankenkasse abrufbar
  • In der Probezeit: Entgeltfortzahlung erst nach 4 Wochen Wartezeit

Werkstudent krank: Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Werkstudenten haben wie alle Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das gilt ab dem ersten Krankheitstag für bis zu 6 Wochen. Viele Arbeitgeber wissen das nicht und zahlen erkrankte Werkstudenten nicht weiter – das ist rechtswidrig.

Entgeltfortzahlung: Die Regeln

Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 4 Wochen bestehen (Wartezeit nach § 3 EFZG).

Dauer: Bis zu 6 Wochen pro Krankheitsfall. Bei verschiedenen Erkrankungen beginnt die Frist jeweils neu.

Höhe: Der Werkstudent erhält sein normales Gehalt – berechnet aus dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Bei schwankender Arbeitszeit wird der Durchschnitt zugrunde gelegt.

Krankmeldung

Unverzügliche Meldung: Der Werkstudent muss sich am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn krankmelden (telefonisch oder per E-Mail).

Ärztliche Bescheinigung: Ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen – es sei denn, Sie haben im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart (was zulässig ist).

Elektronische AU (eAU): Seit 2023 wird die AU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Als Arbeitgeber können Sie die eAU bei der Krankenkasse abrufen.

Erstattung über U1-Umlage

Gute Nachricht: Sie zahlen die U1-Umlage für den Werkstudenten (ca. 1,1% des Bruttolohns). Dafür erstattet Ihnen die Krankenkasse 40-80% der Entgeltfortzahlung zurück (je nach gewähltem Erstattungssatz). Die U1-Umlage macht die Entgeltfortzahlung für Werkstudenten also deutlich günstiger als gedacht.

Sonderfälle

Krank in der Probezeit: Auch in der Probezeit gilt die Entgeltfortzahlung – aber erst nach 4 Wochen Wartezeit. In den ersten 4 Wochen gibt es kein Entgelt bei Krankheit.

Krank in den Semesterferien: Wenn der Werkstudent in den Semesterferien mehr Stunden arbeitet und dann krank wird, berechnet sich die Entgeltfortzahlung nach den erhöhten Stunden.

Langzeiterkrankung: Nach 6 Wochen endet Ihre Zahlungspflicht. Der Werkstudent erhält dann ggf. Krankengeld von seiner Krankenversicherung (bei studentischer KV: eingeschränkt).

Häufige Fragen

Muss ich einen kranken Werkstudenten weiterbezahlen?
Ja, bis zu 6 Wochen lang. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Werkstudenten. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen.
Bekomme ich die Lohnfortzahlung erstattet?
Teilweise ja, über die U1-Umlage. Je nach gewähltem Erstattungssatz erhalten Sie 40-80% der gezahlten Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse zurück. Die U1-Umlage kostet ca. 1,1% des Bruttolohns.
Ab wann braucht der Werkstudent ein ärztliches Attest?
Gesetzlich ab dem 4. Krankheitstag, aber Sie können im Arbeitsvertrag auch ab dem 1. Tag ein Attest verlangen. Die elektronische AU (eAU) können Sie direkt bei der Krankenkasse abrufen.

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