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Für Arbeitgeber18. März 2026

Werkstudent kündigen: Fristen, Gründe & Abwicklung

Werkstudent kündigen: Gesetzliche Fristen, Probezeit-Regelung, betriebsbedingte Kündigung und wie Sie den Prozess sauber abwickeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Probezeit: 2 Wochen Kündigungsfrist ohne bestimmten Termin
  • Nach Probezeit: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Befristete Verträge enden automatisch – vorzeitige Kündigung nur mit Vertragsklausel
  • Schriftform zwingend – E-Mail oder mündlich reicht nicht
  • Aufhebungsvertrag oft die einvernehmliche Alternative

Werkstudent kündigen: So machen Sie es richtig

Die Kündigung eines Werkstudenten folgt den gleichen arbeitsrechtlichen Grundsätzen wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Es gibt allerdings einige Besonderheiten bei befristeten Verträgen und in der Probezeit.

Kündigungsfristen

SituationFrist
In der Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen, ohne bestimmten Termin
Nach der Probezeit4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit1 Monat zum Monatsende
Befristeter VertragEndet automatisch, keine Kündigung nötig

Befristeter Vertrag: Besonderheiten

Ein befristeter Werkstudenten-Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum – ohne dass eine Kündigung nötig ist. Achtung: Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne diese Klausel können Sie den Vertrag nicht vorzeitig ordentlich kündigen.

Kündigungsgründe

Betriebsbedingt: Auftragsrückgang, Umstrukturierung, Wegfall der Stelle. Bei Werkstudenten oft der einfachste Weg, da keine Sozialauswahl mit Festangestellten nötig ist.

Verhaltensbedingt: Wiederholte Pflichtverletzungen (Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen). Voraussetzung: mindestens eine Abmahnung.

Personenbedingt: Z.B. Verlust des Studierendenstatus (Exmatrikulation). Das Werkstudentenprivileg entfällt dann.

Außerordentlich (fristlos): Nur bei schwerwiegenden Gründen: Diebstahl, Betrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung.

Abwicklung

Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder mündlich reicht nicht.

Zugang: Die Kündigung muss dem Werkstudenten zugehen. Am sichersten: persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein.

Resturlaub: Nicht genommener Urlaub muss entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden.

Arbeitszeugnis: Der Werkstudent hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Stellen Sie es zeitnah aus.

Alternative: Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Beendigung per Aufhebungsvertrag ist oft die bessere Lösung. Beide Seiten einigen sich auf ein Enddatum. Vorteil: Keine Kündigungsfristen, keine Streitigkeiten. Nachteil für den Werkstudenten: mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (für Studenten meist irrelevant).

Häufige Fragen

Kann ich einen befristeten Werkstudenten-Vertrag vorzeitig kündigen?
Nur wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ohne diese Klausel können Sie nur außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund kündigen. Deshalb: Kündigungsklausel immer in den Vertrag aufnehmen.
Muss ich dem Werkstudenten ein Zeugnis ausstellen?
Ja, jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – auch Werkstudenten. Ein einfaches Zeugnis (Beschäftigung und Dauer) immer, ein qualifiziertes Zeugnis (mit Bewertung) auf Verlangen.
Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung?
Resturlaub muss entweder noch während der Kündigungsfrist gewährt oder finanziell abgegolten werden. Die Urlaubsabgeltung berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.

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