Werkstudent kündigen: So machen Sie es richtig
Die Kündigung eines Werkstudenten folgt den gleichen arbeitsrechtlichen Grundsätzen wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Es gibt allerdings einige Besonderheiten bei befristeten Verträgen und in der Probezeit.
Kündigungsfristen
| Situation | Frist |
|---|---|
| In der Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen, ohne bestimmten Termin |
| Nach der Probezeit | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1 Monat zum Monatsende |
| Befristeter Vertrag | Endet automatisch, keine Kündigung nötig |
Befristeter Vertrag: Besonderheiten
Ein befristeter Werkstudenten-Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum – ohne dass eine Kündigung nötig ist. Achtung: Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ohne diese Klausel können Sie den Vertrag nicht vorzeitig ordentlich kündigen.
Kündigungsgründe
Betriebsbedingt: Auftragsrückgang, Umstrukturierung, Wegfall der Stelle. Bei Werkstudenten oft der einfachste Weg, da keine Sozialauswahl mit Festangestellten nötig ist.
Verhaltensbedingt: Wiederholte Pflichtverletzungen (Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen). Voraussetzung: mindestens eine Abmahnung.
Personenbedingt: Z.B. Verlust des Studierendenstatus (Exmatrikulation). Das Werkstudentenprivileg entfällt dann.
Außerordentlich (fristlos): Nur bei schwerwiegenden Gründen: Diebstahl, Betrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigung.
Abwicklung
Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder mündlich reicht nicht.
Zugang: Die Kündigung muss dem Werkstudenten zugehen. Am sichersten: persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein.
Resturlaub: Nicht genommener Urlaub muss entweder gewährt oder finanziell abgegolten werden.
Arbeitszeugnis: Der Werkstudent hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Stellen Sie es zeitnah aus.
Alternative: Aufhebungsvertrag
Einvernehmliche Beendigung per Aufhebungsvertrag ist oft die bessere Lösung. Beide Seiten einigen sich auf ein Enddatum. Vorteil: Keine Kündigungsfristen, keine Streitigkeiten. Nachteil für den Werkstudenten: mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (für Studenten meist irrelevant).