Werkstudenten einstellen: Was Arbeitgeber wissen müssen
Werkstudenten sind für viele Unternehmen eine ideale Lösung: qualifizierte Unterstützung zu überschaubaren Kosten, frische Perspektiven aus der Uni und potenzielle Nachwuchskräfte. Aber was müssen Sie als Arbeitgeber beachten? Dieser Guide führt Sie durch alle relevanten Punkte.
Das Werkstudentenprivileg: Ihre Kostenersparnis
Das Werkstudentenprivileg ist der größte Vorteil für Arbeitgeber: Sie zahlen für Werkstudenten nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (ca. 9,3%). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro und 80 Stunden/Monat sparen Sie gegenüber einem regulären Teilzeit-Angestellten ca. 200 Euro pro Monat an Lohnnebenkosten.
Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg
Damit das Privileg greift, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Ordentliche Immatrikulation: Der Studierende muss an einer Hochschule eingeschrieben sein. Promotionsstudierende und Teilzeitstudierende sind in der Regel ebenfalls begünstigt.
2. Vorrang des Studiums: Das Studium muss die Hauptbeschäftigung bleiben.
3. 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden, solange die 26-Wochen-Grenze pro Jahr nicht überschritten wird.
Kosten für den Arbeitgeber
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn (Beispiel: 15 EUR × 80h) | 1.200 EUR |
| Rentenversicherung AG-Anteil (9,3%) | 111,60 EUR |
| Umlage U1 (Entgeltfortzahlung) | ca. 12 EUR |
| Umlage U2 (Mutterschutz) | ca. 5 EUR |
| Insolvenzgeldumlage | ca. 1 EUR |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | ca. 1.330 EUR |
Zum Vergleich: Ein regulärer Teilzeit-Angestellter mit gleichem Bruttolohn würde Sie ca. 1.530 EUR kosten – Sie sparen also ca. 200 EUR monatlich.
Der Arbeitsvertrag
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist Pflicht. Wichtige Klauseln für Werkstudenten-Verträge:
Befristung: Werkstudenten-Verträge können sachgrundlos bis zu 2 Jahre befristet werden. Verlängerung auf maximal 6 Mal möglich.
Arbeitszeit: Halten Sie die 20-Stunden-Regelung schriftlich fest und regeln Sie die Semesterferien-Aufstockung.
Vergütung: Mindestlohn gilt auch für Werkstudenten. Branchenübliche Gehälter liegen bei 13-20 EUR/Stunde.
Urlaub: Werkstudenten haben anteiligen Urlaubsanspruch. Bei einer 3-Tage-Woche sind es mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr.
Werkstudenten finden: Ihre Kanäle
Spezialisierte Portale: Werkstudentengenie.de ist das Spezialportal für Werkstudentenstellen. Ihre Anzeige erreicht gezielt Studierende, die einen Werkstudentenjob suchen.
Hochschul-Karriereservices: Viele Unis haben eigene Jobbörsen und Career Center, die Stellenanzeigen kostenlos oder günstig verbreiten.
Social Media: LinkedIn und Instagram funktionieren gut, um Studierende anzusprechen – besonders mit authentischen Einblicken in den Arbeitsalltag.
Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Klare Aufgaben: Definieren Sie konkrete Projekte und Verantwortlichkeiten. Werkstudenten wollen lernen und Verantwortung übernehmen – nicht nur kopieren und Kaffee kochen.
Flexibilität in Prüfungsphasen: In der Klausurenphase brauchen Studierende Verständnis. Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zu Home Office erhöhen die Loyalität enorm.
Übernahmeperspektive: Die besten Werkstudenten bleiben, wenn sie eine Perspektive nach dem Studium sehen. Sprechen Sie frühzeitig über Übernahmemöglichkeiten.