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Für Arbeitgeber15. März 2026

Werkstudent in den Semesterferien: Mehr Stunden, gleiche Regeln?

Darf ein Werkstudent in den Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten? Die Regeln, Grenzen und was Sie als Arbeitgeber beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Semesterferien: Werkstudent darf bis Vollzeit (40h) arbeiten
  • 26-Wochen-Grenze: Max. 26 Wochen über 20h pro Jahr (alle Jobs zusammen)
  • Werkstudentenprivileg bleibt erhalten – nur RV, keine KV/PV/AV
  • Vertragliche Regelung zur Stundenaufstockung empfehlenswert
  • Dokumentation der Stunden für Betriebsprüfung wichtig

Semesterferien: Die 20-Stunden-Grenze fällt – teilweise

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um das Werkstudentenprivileg zu behalten. In den Semesterferien gelten andere Regeln – aber nicht grenzenlos.

Die Regel: 26-Wochen-Grenze

In den Semesterferien darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – bis zu Vollzeit (40 Stunden). Voraussetzung: Die Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden darf im Laufe eines Jahres (nicht Kalenderjahr, sondern Zeitjahr) nicht mehr als 26 Wochen betragen.

Wichtig: Die 26-Wochen-Grenze umfasst ALLE Beschäftigungen des Studierenden zusammen, nicht nur die bei Ihnen.

Rechenbeispiel

Die meisten Semester haben ca. 14-15 Wochen Vorlesungszeit. In einem Jahr gibt es also ca. 26-30 Wochen vorlesungsfreie Zeit. Wenn der Werkstudent in allen Semesterferien Vollzeit arbeitet, kommt er auf ca. 26 Wochen – gerade noch im Rahmen.

Falle: Wenn der Werkstudent bei einem anderen Arbeitgeber ebenfalls in den Semesterferien gearbeitet hat, werden diese Wochen zusammengerechnet. Lassen Sie sich vom Werkstudenten bestätigen, dass er die 26-Wochen-Grenze insgesamt nicht überschreitet.

Kosten in den Semesterferien

Das Werkstudentenprivileg bleibt auch bei erhöhter Stundenzahl in den Semesterferien erhalten. Sie zahlen weiterhin nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (ca. 9,3%) – keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Das macht Vollzeit-Einsatz in den Semesterferien besonders attraktiv.

Praktische Tipps

Vertragliche Regelung: Nehmen Sie eine Klausel in den Arbeitsvertrag auf, die die Möglichkeit zur Stundenaufstockung in den Semesterferien regelt. So gibt es keine Unklarheiten.

Vorausplanen: Besprechen Sie frühzeitig (4-6 Wochen vor Semesterende), ob und wie viele Stunden der Werkstudent in den Ferien arbeiten möchte. So können Sie besser planen.

Dokumentation: Dokumentieren Sie die tatsächlich geleisteten Stunden sorgfältig. Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie nachweisen können, dass die 26-Wochen-Grenze eingehalten wurde.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent in den Semesterferien arbeiten?
Bis zu 40 Stunden pro Woche (Vollzeit). Die 20-Stunden-Grenze gilt nur während der Vorlesungszeit. Voraussetzung: Die Beschäftigung über 20h darf im Zeitjahr nicht mehr als 26 Wochen betragen.
Muss ich in den Semesterferien mehr Sozialversicherung zahlen?
Nein! Das Werkstudentenprivileg gilt auch bei erhöhter Stundenzahl in den Semesterferien. Sie zahlen weiterhin nur den RV-Arbeitgeberanteil (9,3%), keine KV, PV oder AV.
Was passiert wenn die 26-Wochen-Grenze überschritten wird?
Das Werkstudentenprivileg entfällt rückwirkend. Sie müssen für den gesamten Zeitraum volle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile. Das kann teuer werden.

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