Gilt die 20-Stunden-Grenze für Werkstudenten auch in den Semesterferien?
Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um das Werkstudentenprivileg zu behalten. In den Semesterferien gelten andere Regeln – aber nicht grenzenlos.
Wie funktioniert die 26-Wochen-Grenze für Werkstudenten?
In den Semesterferien darf ein Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten – bis zu Vollzeit (40 Stunden). Voraussetzung: Die Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden darf im Laufe eines Jahres (nicht Kalenderjahr, sondern Zeitjahr) nicht mehr als 26 Wochen betragen.
Wichtig: Die 26-Wochen-Grenze umfasst ALLE Beschäftigungen des Studierenden zusammen, nicht nur die bei Ihnen.
Wie viele Wochen Vollzeit sind für Werkstudenten in den Semesterferien möglich?
Die meisten Semester haben ca. 14-15 Wochen Vorlesungszeit. In einem Jahr gibt es also ca. 26-30 Wochen vorlesungsfreie Zeit. Wenn der Werkstudent in allen Semesterferien Vollzeit arbeitet, kommt er auf ca. 26 Wochen – gerade noch im Rahmen.
Falle: Wenn der Werkstudent bei einem anderen Arbeitgeber ebenfalls in den Semesterferien gearbeitet hat, werden diese Wochen zusammengerechnet. Lassen Sie sich vom Werkstudenten bestätigen, dass er die 26-Wochen-Grenze insgesamt nicht überschreitet.
Welche Abgaben zahlen Arbeitgeber für Werkstudenten in den Semesterferien?
Das Werkstudentenprivileg bleibt auch bei erhöhter Stundenzahl in den Semesterferien erhalten. Sie zahlen weiterhin nur den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (ca. 9,3%) – keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung. Das macht Vollzeit-Einsatz in den Semesterferien besonders attraktiv.
Wie regeln Sie die Stundenaufstockung in den Semesterferien praktisch?
Vertragliche Regelung: Nehmen Sie eine Klausel in den Arbeitsvertrag auf, die die Möglichkeit zur Stundenaufstockung in den Semesterferien regelt. So gibt es keine Unklarheiten.
Vorausplanen: Besprechen Sie frühzeitig (4-6 Wochen vor Semesterende), ob und wie viele Stunden der Werkstudent in den Ferien arbeiten möchte. So können Sie besser planen.
Dokumentation: Dokumentieren Sie die tatsächlich geleisteten Stunden sorgfältig. Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie nachweisen können, dass die 26-Wochen-Grenze eingehalten wurde.