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Für Arbeitgeber22. März 2026

Werkstudenten-Arbeitsvertrag: Muster, Klauseln & Tipps

Der perfekte Arbeitsvertrag für Werkstudenten: Pflichtinhalte, wichtige Klauseln, Befristung und ein Praxis-Leitfaden für Arbeitgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachweisgesetz: Schriftlicher Vertrag am 1. Arbeitstag Pflicht
  • Befristung sachgrundlos bis 2 Jahre oder mit Sachgrund unbegrenzt
  • 20-Stunden-Regelung und Semesterferien explizit regeln
  • Immatrikulationsnachweis als Pflicht vereinbaren
  • Probezeit von 3-6 Monaten immer schriftlich festlegen

Arbeitsvertrag für Werkstudenten: Was rein muss

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist für Werkstudenten genauso Pflicht wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen müssen. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.

Pflichtinhalte nach Nachweisgesetz

Seit der NachwG-Reform 2022 müssen folgende Punkte im Vertrag stehen:

1. Vertragsparteien: Vollständiger Name und Adresse von Arbeitgeber und Werkstudent.

2. Beginn und ggf. Ende: Startdatum, bei Befristung auch das Enddatum oder die Befristungsdauer.

3. Arbeitsort: Wo wird gearbeitet? Wenn Home-Office möglich ist, hier vermerken.

4. Tätigkeitsbeschreibung: Kurze Beschreibung der Aufgaben. Nicht zu detailliert, damit Flexibilität bleibt.

5. Arbeitszeit: Wöchentliche Stundenzahl (max. 20 in der Vorlesungszeit), Regelung für Semesterferien, Lage der Arbeitszeit.

6. Vergütung: Stundenlohn, Zahlungstermin, Überstundenregelung.

7. Urlaub: Anzahl der Urlaubstage pro Jahr (anteilig berechnet).

8. Kündigungsfristen: Gesetzliche Mindestfristen oder vertragliche Regelung.

9. Probezeit: Dauer der Probezeit (max. 6 Monate).

Befristung: Ihre Optionen

Sachgrundlose Befristung: Bis zu 2 Jahre möglich, in diesem Zeitraum maximal 3 Verlängerungen. Ideal für Werkstudenten, deren Studienende absehbar ist.

Sachgrund-Befristung: Zum Beispiel "Dauer des Studiums" oder "Projektlaufzeit". Keine zeitliche Obergrenze, aber der Sachgrund muss dokumentiert sein.

Unbefristet: Auch möglich und sinnvoll, wenn Sie den Werkstudenten langfristig halten und nach dem Studium übernehmen wollen. Kündigung nach gesetzlichen Fristen.

Wichtige Zusatzklauseln

Immatrikulationsnachweis: Vereinbaren Sie, dass der Werkstudent seinen Studierendenstatus regelmäßig (z.B. semesterweise) nachweist. Verliert er den Status, entfällt das Werkstudentenprivileg.

Semesterferien-Regelung: Legen Sie fest, ob und wie viele Stunden in den Semesterferien gearbeitet werden darf (bis 40h/Woche möglich).

Geheimhaltung: Besonders in IT, Forschung und bei sensiblen Geschäftsdaten empfehlenswert.

Arbeitsmittel: Regelung zu Laptop, Software und anderen Arbeitsmitteln.

Häufige Fehler vermeiden

Fehlende Schriftform: Mündliche Vereinbarungen sind zwar wirksam, aber im Streitfall schwer beweisbar. Immer schriftlich!

20-Stunden-Regelung vergessen: Die Arbeitszeitbegrenzung muss im Vertrag stehen, sonst riskieren Sie Nachzahlungen bei der Sozialversicherung.

Keine Probezeit vereinbart: Ohne explizite Vereinbarung gilt keine Probezeit. Vereinbaren Sie mindestens 3 Monate.

Häufige Fragen

Braucht ein Werkstudent einen schriftlichen Arbeitsvertrag?
Ja, das Nachweisgesetz schreibt vor, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen müssen. Verstöße können mit bis zu 2.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
Wie lange darf ein Werkstudenten-Vertrag befristet sein?
Sachgrundlos bis zu 2 Jahre (max. 3 Verlängerungen). Mit Sachgrund (z.B. Studiendauer) unbegrenzt. Unbefristete Verträge sind ebenfalls möglich und sinnvoll für langfristige Zusammenarbeit.
Was passiert wenn der Werkstudent sein Studium abbricht?
Das Werkstudentenprivileg entfällt sofort. Der Vertrag besteht weiter, aber Sie müssen volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Deshalb: Immatrikulationsnachweis-Klausel im Vertrag und regelmäßige Prüfung.

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