Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Auch als Werkstudent hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
Berechnung bei Teilzeit
Als Werkstudent arbeitest du meist nicht 5 Tage pro Woche. Dein Urlaubsanspruch berechnet sich anteilig: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche sind es mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr (20 × 3/5).
Urlaubsentgelt
Während des Urlaubs bekommst du dein reguläres Gehalt weitergezahlt. Die Berechnung basiert auf deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.
Urlaub in den Semesterferien
Viele Werkstudenten möchten ihren Urlaub in den Semesterferien nehmen. Das ist grundsätzlich möglich, muss aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Betriebliche Belange können Vorrang haben.
Resturlaub bei Kündigung
Wenn du deine Werkstudentenstelle beendest, muss der Resturlaub entweder genommen oder ausgezahlt werden. Achte darauf, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.