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Rechte & Pflichten28. Januar 2026

Urlaubsanspruch als Werkstudent: So berechnest du ihn

Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Erfahre, wie du deinen Urlaubsanspruch berechnest und was du beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Werkstudenten haben gesetzlichen Urlaubsanspruch
  • Berechnung anteilig nach Arbeitstagen pro Woche
  • Urlaubsentgelt basiert auf dem Durchschnittsverdienst
  • Urlaub in Semesterferien mit Arbeitgeber abstimmen
  • Resturlaub bei Kündigung wird ausgezahlt

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Auch als Werkstudent hast du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

Berechnung bei Teilzeit

Als Werkstudent arbeitest du meist nicht 5 Tage pro Woche. Dein Urlaubsanspruch berechnet sich anteilig: Bei 3 Arbeitstagen pro Woche sind es mindestens 12 Urlaubstage pro Jahr (20 × 3/5).

Urlaubsentgelt

Während des Urlaubs bekommst du dein reguläres Gehalt weitergezahlt. Die Berechnung basiert auf deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen.

Urlaub in den Semesterferien

Viele Werkstudenten möchten ihren Urlaub in den Semesterferien nehmen. Das ist grundsätzlich möglich, muss aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Betriebliche Belange können Vorrang haben.

Resturlaub bei Kündigung

Wenn du deine Werkstudentenstelle beendest, muss der Resturlaub entweder genommen oder ausgezahlt werden. Achte darauf, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir als Werkstudent zu?
Bei 3 Arbeitstagen pro Woche mindestens 12 Tage pro Jahr. Bei 4 Tagen mindestens 16 Tage.
Kann ich meinen Urlaub ins nächste Jahr übertragen?
Grundsätzlich verfällt Urlaub am 31. März des Folgejahres. Ausnahmen gelten bei betrieblichen oder persönlichen Gründen.

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Stand: Januar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr