Studiengangwechsel – und der Werkstudentenjob?
Ein Studiengangwechsel ist keine Seltenheit – fast 30% aller Studierenden in Deutschland wechseln mindestens einmal den Studiengang. Wenn du nebenbei als Werkstudent arbeitest, stellt sich die Frage: Was passiert mit meinem Job?
Gute Nachricht: Dein Job bleibt
Ein Studiengangwechsel hat grundsätzlich keine Auswirkung auf deinen Werkstudentenjob. Die Voraussetzungen für den Werkstudentenstatus sind:
- Du bist immatrikuliert (egal in welchem Studiengang)
- Du arbeitest maximal 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit
Solange du an einer Hochschule eingeschrieben bist und die 20-Stunden-Grenze einhältst, bleibt dein Werkstudentenstatus unverändert – egal ob du von BWL zu Informatik wechselst oder von Maschinenbau zu Philosophie.
Was du beachten musst
Übergangszeit ohne Immatrikulation
Wenn zwischen der Exmatrikulation im alten und der Immatrikulation im neuen Studiengang eine Lücke entsteht (z.B. Wechsel erst zum nächsten Semester), verlierst du vorübergehend den Werkstudentenstatus.
Lösung:
- Kläre mit deiner alten Hochschule, ob du bis zum Semesterende eingeschrieben bleiben kannst
- Informiere deinen Arbeitgeber über die Übergangsphase
- In der Lücke: Du wirst als normaler Arbeitnehmer eingestuft (volle SV-Pflicht)
Arbeitgeber informieren
Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über den Studiengangwechsel zu informieren – dein Job hängt nicht am Studiengang, sondern am Studierendenstatus. Aber: Wenn dein Job fachlich an deinen Studiengang gebunden ist (z.B. Werkstudent Maschinenbau bei einem Maschinenbauer), könnte der Wechsel relevant sein.
Empfehlung: Sei transparent. Die meisten Arbeitgeber sind verständnisvoll. Erkläre warum du wechselst und dass deine Arbeitsleistung davon nicht betroffen ist.
Fachlicher Bezug
Nach dem Wechsel passt dein Studiengang möglicherweise nicht mehr zum Werkstudentenjob. Das ist kein rechtliches Problem – der Werkstudentenstatus hängt nicht am Fachbezug. Aber für deine Karriereentwicklung solltest du überlegen, ob ein Jobwechsel sinnvoll ist.
BAföG beim Studiengangwechsel
Das BAföG-Amt betrachtet den Studiengangwechsel getrennt vom Werkstudentenjob:
- Wechsel bis zum 3. Semester: In der Regel unproblematisch – BAföG wird weiter gezahlt
- Wechsel nach dem 3. Semester: Nur bei "unabweisbarem Grund" oder "wichtigem Grund" – sonst Verlust des BAföG-Anspruchs
- Der BAföG-Freibetrag (6.552 EUR/Jahr) gilt auch nach dem Wechsel
Krankenversicherung
Dein Krankenversicherungsstatus ändert sich nicht, solange du immatrikuliert bleibst:
- Familienversicherung: Bleibt bestehen (bis 25, unter 538 EUR/Monat)
- Studentische KV: Bleibt bestehen (solange immatrikuliert)
- Werkstudenten-Privileg: Bleibt bestehen (keine KV/PV/AV über Arbeitgeber)
Checkliste beim Studiengangwechsel
- Neue Immatrikulationsbescheinigung an den Arbeitgeber geben
- Krankenkasse über den neuen Studiengang informieren (bei Hochschulwechsel)
- BAföG-Amt informieren und ggf. Folgeantrag stellen
- Prüfen ob der aktuelle Werkstudentenjob fachlich noch passt
- Übergangsphase ohne Immatrikulation mit Arbeitgeber klären
Fazit
Ein Studiengangwechsel ist kein Problem für deinen Werkstudentenjob – solange du immatrikuliert bleibst. Die 20-Stunden-Grenze und das Werkstudenten-Privileg gelten unabhängig vom Studiengang. Achte auf eine lückenlose Immatrikulation, informiere deinen Arbeitgeber und kläre den BAföG-Status. Der Rest bleibt gleich.