Probezeit im Werkstudentenverhältnis
Die meisten Werkstudenten-Arbeitsverträge enthalten eine Probezeit von drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Frist beenden.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen – ohne besonderen Grund. Nach der Probezeit gelten die regulären Fristen von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15.
Rechte während der Probezeit
Auch in der Probezeit hast du volle Arbeitnehmerrechte: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (ab dem 1. Tag der 5. Woche), Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz bei Diskriminierung.
Die Probezeit erfolgreich meistern
Sei pünktlich, zeige Eigeninitiative und stelle viele Fragen. Suche aktiv Feedback und setze es um. Dokumentiere deine Aufgaben und Fortschritte. Baue gute Beziehungen zu Kollegen auf.
Was tun bei Problemen?
Wenn du merkst, dass die Stelle nicht passt, sprich ehrlich mit deinem Vorgesetzten. Manchmal lassen sich Aufgaben oder Arbeitszeiten anpassen. Im Zweifel ist ein sauberer Abschied in der Probezeit besser als ein gescheitertes Arbeitsverhältnis.