Mutterschutz als Werkstudentin
Als Werkstudentin genießt du den vollen Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Das gilt unabhängig von deiner Arbeitszeit oder Vertragsdauer.
Schutzfristen
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach darfst du nicht arbeiten (bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen). Du kannst auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten, nach der Geburt ist sie Pflicht.
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung besteht besonderer Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir in dieser Zeit nicht kündigen.
Mutterschaftsgeld
Als Werkstudentin mit eigener Krankenversicherung hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Bei Familienversicherung ist der Anspruch eingeschränkt.
Elternzeit als Werkstudent
Auch als Werkstudent kannst du Elternzeit nehmen – bis zu drei Jahre. Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit.