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Rechte & Pflichten5. Februar 2026

Mutterschutz und Elternzeit als Werkstudent

Auch als Werkstudentin hast du Anspruch auf Mutterschutz. Erfahre alles über deine Rechte, Fristen und finanzielle Absicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Voller Mutterschutz auch für Werkstudentinnen
  • 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt Schutzfrist
  • Besonderer Kündigungsschutz während Schwangerschaft
  • Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber
  • Elternzeit bis zu 3 Jahre möglich

Mutterschutz als Werkstudentin

Als Werkstudentin genießt du den vollen Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Das gilt unabhängig von deiner Arbeitszeit oder Vertragsdauer.

Schutzfristen

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen danach darfst du nicht arbeiten (bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen). Du kannst auf die Schutzfrist vor der Geburt verzichten, nach der Geburt ist sie Pflicht.

Kündigungsschutz

Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung besteht besonderer Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber darf dir in dieser Zeit nicht kündigen.

Mutterschaftsgeld

Als Werkstudentin mit eigener Krankenversicherung hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Bei Familienversicherung ist der Anspruch eingeschränkt.

Elternzeit als Werkstudent

Auch als Werkstudent kannst du Elternzeit nehmen – bis zu drei Jahre. Während der Elternzeit ruht dein Arbeitsverhältnis. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit.

Häufige Fragen

Gilt der Mutterschutz auch für Werkstudentinnen?
Ja, das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen – unabhängig von Arbeitszeit oder Vertragsdauer.
Kann ich nach der Elternzeit als Werkstudentin weitermachen?
Ja, nach der Elternzeit hast du Anspruch auf Rückkehr zu gleichwertigen Arbeitsbedingungen.

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Stand: Februar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr