Krank als Werkstudent
Auch Werkstudenten können krank werden. Wichtig: Du hast als Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, wenn es um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht.
Lohnfortzahlung
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hast du ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Lohnfortzahlung – allerdings erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Die Zahlung erfolgt für bis zu sechs Wochen.
Krankmeldung
Melde dich am ersten Krankheitstag bei deinem Arbeitgeber – telefonisch oder per E-Mail. Ab dem dritten Krankheitstag brauchst du in der Regel eine ärztliche Bescheinigung. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen.
Häufiges Fehlen
Wenn du häufig krank bist, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Transparenz schafft Verständnis. Bei chronischen Erkrankungen gibt es besondere Schutzregelungen.
Krankheit in der Probezeit
Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung (nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit). Allerdings kann dir in der Probezeit mit 2-Wochen-Frist gekündigt werden – auch krankheitsbedingt.