Welche Rechte habe ich als Werkstudent, wenn ich krank bin?
Auch Werkstudenten können krank werden. Wichtig: Du hast als Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, wenn es um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht.
Bekomme ich als Werkstudent Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hast du ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Lohnfortzahlung – allerdings erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Die Zahlung erfolgt für bis zu sechs Wochen.
Wie und wann muss ich mich als Werkstudent krankmelden?
Melde dich am ersten Krankheitstag bei deinem Arbeitgeber – telefonisch oder per E-Mail. Ab dem dritten Krankheitstag brauchst du in der Regel eine ärztliche Bescheinigung. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen.
Was mache ich, wenn ich als Werkstudent häufig krank bin?
Wenn du häufig krank bist, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Transparenz schafft Verständnis. Bei chronischen Erkrankungen gibt es besondere Schutzregelungen.
Was gilt, wenn ich als Werkstudent in der Probezeit krank werde?
Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung (nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit). Allerdings kann dir in der Probezeit mit 2-Wochen-Frist gekündigt werden – auch krankheitsbedingt.