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Rechte & Pflichten1. Februar 2026

Krank als Werkstudent: Lohnfortzahlung und Rechte

Was passiert, wenn du als Werkstudent krank wirst? Erfahre alles über Lohnfortzahlung, Krankschreibung und deine Rechte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lohnfortzahlung ab dem 1. Krankheitstag (nach 4 Wochen Beschäftigung)
  • Krankmeldung am ersten Tag beim Arbeitgeber
  • Ärztliche Bescheinigung meist ab dem 3. Tag
  • Bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung pro Krankheit
  • Auch in der Probezeit gelten diese Rechte

Krank als Werkstudent

Auch Werkstudenten können krank werden. Wichtig: Du hast als Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, wenn es um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geht.

Lohnfortzahlung

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hast du ab dem ersten Krankheitstag Anspruch auf Lohnfortzahlung – allerdings erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Die Zahlung erfolgt für bis zu sechs Wochen.

Krankmeldung

Melde dich am ersten Krankheitstag bei deinem Arbeitgeber – telefonisch oder per E-Mail. Ab dem dritten Krankheitstag brauchst du in der Regel eine ärztliche Bescheinigung. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen.

Häufiges Fehlen

Wenn du häufig krank bist, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Transparenz schafft Verständnis. Bei chronischen Erkrankungen gibt es besondere Schutzregelungen.

Krankheit in der Probezeit

Auch in der Probezeit hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung (nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit). Allerdings kann dir in der Probezeit mit 2-Wochen-Frist gekündigt werden – auch krankheitsbedingt.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Werkstudent Lohnfortzahlung?
Ja, nach 4 Wochen ununterbrochener Beschäftigung hast du Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung pro Krankheit.
Muss ich am ersten Tag zum Arzt?
Nein, aber du musst dich beim Arbeitgeber krankmelden. Eine ärztliche Bescheinigung ist meist erst ab dem 3. Krankheitstag nötig.

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Stand: Februar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr