Rentenversicherungspflicht
Als Werkstudent bist du rentenversicherungspflichtig. Das ist die einzige Sozialversicherung, die du als Werkstudent zahlen musst – Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Beitragshöhe
Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 Prozent deines Bruttogehalts. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro und 80 Stunden im Monat sind das etwa 112 Euro monatlich. Dein Arbeitgeber zahlt nochmal denselben Betrag.
Was bringt mir das?
Du sammelst Rentenansprüche und Versicherungszeiten. Jeder Monat als Werkstudent zählt für deine spätere Rente. Außerdem bist du durch die Rentenversicherung für den Fall der Erwerbsminderung abgesichert.
Befreiung möglich?
Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist als Werkstudent nicht möglich. Im Minijob hingegen kannst du dich befreien lassen – verlierst dann aber die Ansprüche.
Riester-Rente als Werkstudent
Da du rentenversicherungspflichtig bist, kannst du auch von der Riester-Förderung profitieren. Vor allem die staatlichen Zulagen machen das für junge Menschen interessant.