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Finanzen & Steuern5. Februar 2026

Rentenversicherung als Werkstudent: Pflicht oder freiwillig?

Als Werkstudent zahlst du Rentenversicherungsbeiträge. Erfahre, wie viel das kostet und was du dafür bekommst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentenversicherung ist als Werkstudent Pflicht
  • Arbeitnehmeranteil: 9,3% des Bruttogehalts
  • Jeder Monat zählt für die spätere Rente
  • Befreiung ist nicht möglich
  • Riester-Förderung als Werkstudent nutzbar

Rentenversicherungspflicht

Als Werkstudent bist du rentenversicherungspflichtig. Das ist die einzige Sozialversicherung, die du als Werkstudent zahlen musst – Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen.

Beitragshöhe

Der Arbeitnehmeranteil beträgt 9,3 Prozent deines Bruttogehalts. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro und 80 Stunden im Monat sind das etwa 112 Euro monatlich. Dein Arbeitgeber zahlt nochmal denselben Betrag.

Was bringt mir das?

Du sammelst Rentenansprüche und Versicherungszeiten. Jeder Monat als Werkstudent zählt für deine spätere Rente. Außerdem bist du durch die Rentenversicherung für den Fall der Erwerbsminderung abgesichert.

Befreiung möglich?

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist als Werkstudent nicht möglich. Im Minijob hingegen kannst du dich befreien lassen – verlierst dann aber die Ansprüche.

Riester-Rente als Werkstudent

Da du rentenversicherungspflichtig bist, kannst du auch von der Riester-Förderung profitieren. Vor allem die staatlichen Zulagen machen das für junge Menschen interessant.

Häufige Fragen

Kann ich mich als Werkstudent von der Rentenversicherung befreien?
Nein, als Werkstudent ist die Rentenversicherung Pflicht. Nur im Minijob ist eine Befreiung möglich.
Lohnt sich die Rentenversicherung für mich?
Langfristig ja. Du sammelst Ansprüche und bist bei Erwerbsminderung abgesichert. Die Beiträge sind moderat.

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Stand: Februar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr