Darf ich als Werkstudent mehrere Jobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich darfst du neben deiner Werkstudentenstelle weitere Tätigkeiten ausüben. Allerdings gibt es arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Grenzen, die du kennen musst.
Gilt die 20-Stunden-Grenze für alle meine Jobs zusammen?
Die Gesamtarbeitszeit aller Beschäftigungen darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sonst verlierst du den Werkstudentenstatus und musst volle Sozialabgaben zahlen.
Muss ich meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden?
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zu Nebentätigkeiten. Manche verbieten sie, andere verlangen eine Genehmigung. Lies deinen Vertrag sorgfältig und informiere deinen Arbeitgeber über zusätzliche Jobs.
Kann ich neben der Werkstudentenstelle einen Minijob machen?
Ein Minijob neben der Werkstudentenstelle ist möglich, solange die 20-Stunden-Grenze insgesamt eingehalten wird. Der Minijob bleibt sozialversicherungsfrei bis 603 Euro monatlich.
Darf ich als Werkstudent nebenbei freiberuflich arbeiten?
Auch selbständige Nebentätigkeiten sind erlaubt. Beachte aber die Gewerbeanmeldung (falls nötig), steuerliche Pflichten und mögliche Interessenkonflikte mit deinem Arbeitgeber.