Mehrere Jobs als Werkstudent
Grundsätzlich darfst du neben deiner Werkstudentenstelle weitere Tätigkeiten ausüben. Allerdings gibt es arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Grenzen, die du kennen musst.
Die 20-Stunden-Grenze
Die Gesamtarbeitszeit aller Beschäftigungen darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Sonst verlierst du den Werkstudentenstatus und musst volle Sozialabgaben zahlen.
Arbeitsvertrag prüfen
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln zu Nebentätigkeiten. Manche verbieten sie, andere verlangen eine Genehmigung. Lies deinen Vertrag sorgfältig und informiere deinen Arbeitgeber über zusätzliche Jobs.
Minijob plus Werkstudentenstelle
Ein Minijob neben der Werkstudentenstelle ist möglich, solange die 20-Stunden-Grenze insgesamt eingehalten wird. Der Minijob bleibt sozialversicherungsfrei bis 520 Euro monatlich.
Freelancing als Werkstudent
Auch selbständige Nebentätigkeiten sind erlaubt. Beachte aber die Gewerbeanmeldung (falls nötig), steuerliche Pflichten und mögliche Interessenkonflikte mit deinem Arbeitgeber.