Vertraulichkeit im Werkstudentenjob
Als Werkstudent hast du oft Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten – Kundenlisten, Finanzzahlen, Geschäftsstrategien, Quellcode oder Personalinformationen. Deshalb unterzeichnest du beim Arbeitsantritt in der Regel ein NDA (Non-Disclosure Agreement) – eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
Was ist ein NDA?
Ein NDA ist ein Vertrag, der dich zur Geheimhaltung verpflichtet. Er regelt, welche Informationen du nicht nach außen tragen darfst – weder während noch nach deiner Beschäftigung.
Typische Inhalte eines NDA
- Definition: Welche Informationen als vertraulich gelten
- Pflichten: Was du mit den Informationen tun darfst (und was nicht)
- Dauer: Wie lange die Geheimhaltungspflicht gilt (oft 2-5 Jahre nach Vertragsende)
- Ausnahmen: Was nicht als vertraulich gilt (z.B. öffentlich bekannte Informationen)
- Konsequenzen: Was bei Verstößen passiert (Vertragsstrafe, Schadensersatz)
Was darfst du NICHT tun?
- Keine Unternehmensinterna teilen: Nicht mit Freunden, Familie, Kommilitonen oder in sozialen Medien
- Keine Dokumente mitnehmen: Keine Firmenunterlagen auf private USB-Sticks, E-Mail-Accounts oder Cloud-Dienste kopieren
- Keine Screenshots von internen Systemen: Auch nicht für die Bachelorarbeit (ohne Genehmigung)
- Kein Quellcode mitnehmen: Code, den du im Unternehmen schreibst, gehört dem Unternehmen
- Keine Kundendaten teilen: Besonders kritisch wegen DSGVO
DSGVO und Datenschutz
Neben dem NDA bist du auch durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebunden. Als Mitarbeiter (auch als Werkstudent) musst du:
- Eine Datenschutzbelehrung unterschreiben
- Personenbezogene Daten (Kunden, Mitarbeiter) vertraulich behandeln
- Datenpannen sofort melden (z.B. wenn du eine E-Mail an den falschen Empfänger schickst)
- Daten nur zweckgebunden verwenden
Konsequenzen bei Datenschutzverstoß
- Für das Unternehmen: Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes
- Für dich persönlich: Abmahnung, fristlose Kündigung, im Extremfall strafrechtliche Verfolgung
Praktische Tipps
Vor der Unterschrift
- NDA lesen: Verstehe, was du unterschreibst. Frag nach, wenn etwas unklar ist
- Vertragsstrafe prüfen: Manche NDAs enthalten hohe Vertragsstrafen – prüfe ob die Höhe angemessen ist
- Dauer beachten: Die Geheimhaltungspflicht gilt oft über das Arbeitsende hinaus
Während der Arbeit
- Bildschirm sperren: Wenn du den Platz verlässt – auch kurz
- Keine Firmendaten auf privaten Geräten: Nutze nur die Firmenhardware
- Vorsicht in öffentlichen Verkehrsmitteln: Laptop-Bildschirm nicht für Mitreisende sichtbar
- Keine Screenshots in den WhatsApp-Status: So lustig der Büro-Humor auch sein mag
Bei der Bachelorarbeit
Wenn du deine Bachelorarbeit im Unternehmen schreibst, kläre vorher:
- Welche Daten du verwenden darfst
- Ob ein Sperrvermerk nötig ist (Arbeit wird nicht veröffentlicht)
- Ob du Daten anonymisieren musst
- Ob das Unternehmen die Arbeit vor Abgabe gegenlesen will
Nach dem Werkstudentenjob
Die Geheimhaltungspflicht endet nicht mit deinem letzten Arbeitstag:
- NDAs gelten typisch noch 2-5 Jahre nach Vertragsende
- Firmendaten löschen: Alle Unternehmensdaten von privaten Geräten entfernen
- Zugänge zurückgeben: Laptop, Schlüssel, Zugangskarten
- Accounts deaktivieren: Firmen-E-Mail und System-Zugänge werden gesperrt
Fazit
NDA und Datenschutz klingen erstmal einschüchternd, sind aber normaler Bestandteil jedes Jobs. Halte dich an die einfache Regel: Was du bei der Arbeit erfährst, bleibt bei der Arbeit. Lies dein NDA vor der Unterschrift, frag bei Unklarheiten nach und behandle Firmendaten so, wie du deine eigenen Daten behandelt sehen möchtest.