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Studium & Job vereinbaren5. März 2026Von der Genieportal-Redaktion

Zwei Werkstudentenjobs gleichzeitig: Geht das?

Zwei Werkstudentenjobs gleichzeitig: Ist das erlaubt? Regeln für Arbeitszeit, Sozialversicherung und was dein Arbeitgeber dazu sagen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 20-Stunden-Grenze gilt für ALLE Jobs zusammen, nicht pro Job
  • Werkstudent + Minijob: Erlaubt, aber Minijob-Stunden zählen zur 20h-Grenze mit
  • Der zweite Job wird in Steuerklasse VI besteuert, die Steuererklärung gleicht das aus
  • Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag prüfen, ggf. Genehmigung nötig
  • Burnout-Risiko bei zwei Jobs + Studium ernst nehmen

Zwei Jobs als Werkstudent: Ist das erlaubt?

Ja, grundsätzlich darfst du zwei oder sogar mehr Jobs gleichzeitig haben. Es gibt kein gesetzliches Verbot für mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Aber: Die 20-Stunden-Grenze und andere Regeln gelten für alle Jobs zusammen, und das macht es kompliziert.

Gilt die 20-Stunden-Grenze bei zwei Werkstudentenjobs zusammen?

Die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit gilt für alle Jobs zusammen. Wenn du zwei Werkstudentenjobs hast:

  • Job A: 12 Stunden/Woche
  • Job B: 8 Stunden/Woche
  • Gesamt: 20 Stunden/Woche ✓

Wenn die Summe über 20 Stunden liegt, verlierst du den Werkstudentenstatus und wirst voll sozialversicherungspflichtig, und zwar bei beiden Jobs.

Wie bist du bei zwei Werkstudentenjobs sozialversichert?

Arbeitest du in beiden Werkstudentenjobs zusammen höchstens 20 Stunden pro Woche, bleibt das Werkstudenten-Privileg und du zahlst nur Rentenversicherung. Liegst du darüber, werden beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig.

Szenario 1: Zwei Werkstudentenjobs

  • Zusammen maximal 20h/Woche: Werkstudenten-Privileg bleibt → nur RV-Beiträge
  • Über 20h zusammen: Beide Jobs werden voll SV-pflichtig

Szenario 2: Werkstudentenjob + Minijob

  • Werkstudentenjob (max. 20h) + Minijob (max. 603 EUR/Monat): Erlaubt!
  • Der Minijob bleibt SV-frei, der Werkstudentenjob unter dem Werkstudenten-Privileg
  • Aber: Die Stunden des Minijobs zählen für die 20-Stunden-Grenze mit!

Szenario 3: Werkstudentenjob + Selbstständigkeit

  • Werkstudentenjob (max. 20h) + freiberufliche Tätigkeit: Grundsätzlich möglich
  • Die selbstständige Tätigkeit zählt nicht zur 20-Stunden-Grenze
  • Aber: Prüfe die Nebentätigkeitsklausel in deinem Arbeitsvertrag!

Was sagt dein Arbeitgeber?

Enthält dein Vertrag eine Nebentätigkeitsklausel, musst du deinen Arbeitgeber über den Zweitjob informieren oder seine Genehmigung einholen. Ablehnen darf er etwa bei einem direkten Konkurrenten oder wenn deine Arbeitsleistung nachweislich leidet.

Nebentätigkeitsklausel

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Nebentätigkeitsklausel: Du musst deinen Arbeitgeber über einen zweiten Job informieren oder seine Genehmigung einholen. Prüfe deinen Vertrag!

Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?

  • Der Zweitjob ist bei einem direkten Konkurrenten
  • Deine Arbeitsleistung im Hauptjob leidet nachweislich
  • Die Gesamtarbeitszeit verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz (max. 48h/Woche)

Wie organisierst du zwei Werkstudentenjobs gleichzeitig?

Leg feste Tage für jeden Job fest, plane Puffer für Klausuren ein und informiere beide Arbeitgeber. Beachte, dass der zweite Job in Steuerklasse VI läuft, und achte auf genug Pausen, um ein Burnout zu vermeiden.

  • Stundenplan koordinieren: Feste Tage für Job A und Job B, damit kein Chaos entsteht
  • Puffer einplanen: Nicht jede Woche 20h voll ausschöpfen, damit Flexibilität für Klausuren bleibt
  • Beide Arbeitgeber informieren: Transparenz verhindert Konflikte
  • Steuern beachten: Der zweite Job wird in Steuerklasse VI besteuert (höherer Abzug). Über die Steuererklärung bekommst du den Ausgleich
  • Gesundheit: Zwei Jobs + Studium = Burnout-Risiko. Achte auf Pausen und Freizeit

Wie werden zwei Werkstudentenjobs besteuert?

Wenn du zwei Jobs hast, wird der Hauptjob in Steuerklasse I und der Nebenjob in Steuerklasse VI besteuert:

  • Steuerklasse I: Freibeträge werden angerechnet → weniger Abzüge
  • Steuerklasse VI: Keine Freibeträge → höhere Abzüge ab dem ersten Euro

Das klingt unfair, aber: Die Steuererklärung gleicht das aus. Am Jahresende wird dein Gesamteinkommen betrachtet und die Steuer korrekt berechnet. In der Regel bekommst du Geld zurück.

Wann lohnen sich zwei Jobs?

Zwei Jobs lohnen sich, wenn ein Job allein finanziell nicht reicht oder du in zwei Bereichen unterschiedliche Skills und Netzwerke aufbauen willst. Außerdem hast du eine Absicherung, falls einer der Jobs wegfällt.

  • Verschiedene Skills aufbauen: Job A = fachlich, Job B = kreativ oder anderer Bereich
  • Mehr Geld: Wenn ein Job allein nicht reicht
  • Netzwerk erweitern: Zwei Branchen, zwei Netzwerke
  • Sicherheit: Wenn ein Job wegfällt, hast du noch den anderen

Wann sind zwei Jobs zu viel?

Zwei Jobs sind zu viel, wenn deine Noten oder deine Gesundheit leiden, du permanent erschöpft bist oder keine Freizeit mehr hast. Dann ist ein Job mit mehr Stunden meist die bessere Wahl als zwei kleine.

  • Deine Noten leiden
  • Du bist permanent erschöpft
  • Du hast keine Freizeit mehr
  • Deine Gesundheit leidet (Schlafmangel, Stress)

In dem Fall: Lieber einen Job mit mehr Stunden als zwei kleine Jobs. Das spart Pendelzeit und Organisationsaufwand.

Was solltest du dir zu zwei Werkstudentenjobs merken?

Zwei Werkstudentenjobs sind rechtlich möglich, aber organisatorisch anspruchsvoll. Die 20-Stunden-Grenze gilt für alle Jobs zusammen, der zweite Job wird in Steuerklasse VI besteuert (Ausgleich über Steuererklärung), und beide Arbeitgeber sollten informiert werden. Prüfe ehrlich, ob zwei Jobs neben dem Studium realistisch und gesund sind.

Häufige Fragen

Darf ich zwei Werkstudentenjobs gleichzeitig haben?

Ja, solange die Stunden zusammen nicht über 20 pro Woche in der Vorlesungszeit liegen. Beide Arbeitgeber sollten informiert werden (Nebentätigkeitsklausel prüfen). In den Semesterferien darfst du bei beiden Jobs mehr arbeiten.

Muss ich meinen zweiten Job dem ersten Arbeitgeber melden?

Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf eine Nebentätigkeitsklausel. Wenn eine drin steht (häufig): Ja, du musst informieren oder genehmigen lassen. Auch ohne Klausel ist Transparenz empfehlenswert.

Was passiert steuerlich mit dem zweiten Job?

Der zweite Job wird in Steuerklasse VI besteuert, mit höheren Abzügen als beim Hauptjob. Aber: Über die Steuererklärung wird das am Jahresende korrigiert. Du bekommst in der Regel Geld zurück, weil das Gesamteinkommen niedrig ist.

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Stand: März 2026· Alle Angaben ohne Gewähr