Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die du hast, um dein Einkommen zu erzielen. Als Werkstudent heißt das: Alles, was du brauchst, um deinen Job zu machen. Diese Kosten kannst du in der Steuererklärung von deinem Bruttoeinkommen abziehen – und bekommst so gezahlte Lohnsteuer zurück.
Das Finanzamt setzt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 EUR an. Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, lohnt es sich, sie einzeln aufzulisten.
Die wichtigsten Werbungskosten für Werkstudenten
1. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz
Die Entfernungspauschale ist meist der größte Posten:
- 0,30 EUR pro Kilometer einfache Strecke (Wohnung → Arbeit)
- Ab dem 21. Kilometer: 0,38 EUR pro Kilometer
- Gilt für jeden Arbeitstag – egal ob Auto, Bus, Fahrrad oder zu Fuß
- Berechnung: Kilometer × Arbeitstage × 0,30 EUR
Beispiel: 15 km einfache Strecke × 100 Arbeitstage = 15 × 100 × 0,30 = 450 EUR
Tipp: Wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt und die tatsächlichen Kosten (z.B. Deutschlandticket 588 EUR/Jahr) höher sind als die Entfernungspauschale, kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen.
2. Arbeitsmittel
Alles, was du für deinen Job brauchst und selbst bezahlt hast:
- Computer & Laptop: Seit 2021 sofort voll absetzbar (keine 3-Jahres-Abschreibung mehr)
- Bildschirm, Tastatur, Maus: Vollständig absetzbar
- Headset & Webcam: Besonders bei Homeoffice
- Software: Office-Paket, Fachsoftware, Antivirus
- Büromaterial: Stifte, Notizbücher, Druckerpatronen
- Fachliteratur: Bücher und Fachzeitschriften für den Job
Wichtig: Wenn du ein Gerät sowohl privat als auch beruflich nutzt (z.B. Laptop), kannst du den beruflichen Anteil absetzen. Oft wird ein 50/50-Anteil akzeptiert.
3. Homeoffice-Pauschale
- 6 EUR pro Homeoffice-Tag
- Maximal 1.260 EUR pro Jahr (= 210 Tage)
- Kein Nachweis nötig – einfach die Tage zählen
- Gilt auch wenn du kein separates Arbeitszimmer hast
4. Fortbildungskosten
- Kurse, Zertifikate und Schulungen, die dein Arbeitgeber nicht bezahlt
- Online-Kurse (Udemy, Coursera, LinkedIn Learning) für berufliche Weiterbildung
- Prüfungsgebühren für berufliche Zertifikate
5. Telefon & Internet
- Beruflicher Anteil deiner Handy- und Internetrechnung
- Pauschal 20% der Gesamtkosten werden ohne Nachweis akzeptiert
- Maximal 20 EUR pro Monat = 240 EUR pro Jahr
6. Bewerbungskosten
Auch die Kosten für die Suche nach dem Werkstudentenjob sind absetzbar:
- Bewerbungsfotos
- Porto und Druckkosten für Bewerbungsmappen
- Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen (0,30 EUR/km Hin- und Rückfahrt!)
7. Kontoführungsgebühren
- 16 EUR pauschal pro Jahr – ohne Nachweis
8. Berufskleidung
- Nur typische Berufskleidung (Sicherheitsschuhe, Laborkittel, Blaumann)
- Nicht absetzbar: Normale Business-Kleidung (Hemd, Anzug, Bluse)
Werbungskosten vs. Pauschale – wann lohnt sich die Einzelaufstellung?
Das Finanzamt rechnet automatisch 1.230 EUR Pauschale an. Du musst Einzelposten nur nachweisen, wenn deine tatsächlichen Kosten darüber liegen.
Rechenbeispiel:
- Fahrtkosten: 450 EUR
- Laptop (beruflich 50%): 400 EUR
- Homeoffice (80 Tage × 6 EUR): 480 EUR
- Internet (20% pauschal): 120 EUR
- Kontoführung: 16 EUR
- Gesamt: 1.466 EUR → über der Pauschale, Einzelaufstellung lohnt sich!
Belege sammeln
- Rechnungen aufheben: Alles, was du absetzen willst – mindestens 4 Jahre
- Digital reicht: Fotos von Belegen mit dem Handy sind ausreichend
- Nur bei Nachfrage einreichen: Seit 2017 musst du Belege nicht mehr mit der Steuererklärung schicken – aber auf Anfrage des Finanzamts vorlegen
Fazit
Als Werkstudent hast du mehr absetzbare Kosten als du denkst. Fahrtkosten, Laptop, Homeoffice und Internet kommen schnell über die 1.230 EUR Pauschale. Sammle deine Belege, nutze eine Steuersoftware und hole dir dein Geld zurück – es ist dein gutes Recht!