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Finanzen & Steuern14. März 2026

Steuererklärung als Werkstudent – Schritt für Schritt

Steuererklärung als Werkstudent: Schritt-für-Schritt-Anleitung, welche Kosten du absetzen kannst und warum sich die Steuererklärung fast immer lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durchschnittliche Rückerstattung: 800-1.200 EUR – die Steuererklärung lohnt sich fast immer
  • Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzbar
  • Im Master: Studienkosten unbegrenzt absetzbar + Verlustvortrag möglich
  • Steuersoftware (WISO, Taxfix) macht es einfach – kein Steuerberater nötig
  • 4 Jahre Zeit für freiwillige Abgabe – aber besser jetzt machen

Warum sich die Steuererklärung für Werkstudenten lohnt

Viele Werkstudenten machen keine Steuererklärung – und verschenken damit bares Geld. Im Durchschnitt bekommen Studierende, die eine Steuererklärung abgeben, 800-1.200 EUR zurück. Und selbst wenn du keine Steuern gezahlt hast, kannst du Verluste vortragen und sie später anrechnen lassen.

Musst du eine Steuererklärung abgeben?

Als Werkstudent bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – es sei denn:

  • Du hast Steuerklasse VI (zweiter Job)
  • Du hast Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen
  • Du hast Kapitalerträge über 1.000 EUR (Freistellungsauftrag)

Auch ohne Pflicht: Freiwillig abgeben lohnt sich fast immer! Du hast dafür 4 Jahre Zeit (z.B. für 2025 bis Ende 2029).

Was kannst du absetzen?

Werbungskosten (aus dem Werkstudentenjob)

  • Fahrtkosten: Entfernungspauschale 0,30 EUR/km einfache Strecke (ab 21. km: 0,38 EUR)
  • Arbeitsmittel: Laptop, Bildschirm, Tastatur, Maus – auch anteilig für berufliche Nutzung
  • Fachliteratur: Bücher und Fachzeitschriften für die Arbeit
  • Homeoffice-Pauschale: 6 EUR/Tag, max. 1.260 EUR/Jahr
  • Fortbildung: Kurse und Zertifikate, die dein Arbeitgeber nicht bezahlt
  • Kontoführung: Pauschal 16 EUR/Jahr (ohne Nachweis)

Sonderausgaben (Studium)

Im Erststudium (Bachelor ohne vorherige Ausbildung) gelten Studienkosten als Sonderausgaben:

  • Maximal 6.000 EUR pro Jahr absetzbar
  • Semesterbeiträge, Bücher, Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Uni
  • Nachteil: Sonderausgaben können nicht als Verlust vorgetragen werden

Werbungskosten (Zweitstudium)

Im Zweitstudium (Master, oder Bachelor nach abgeschlossener Ausbildung) gelten Studienkosten als Werbungskosten:

  • Unbegrenzt absetzbar – keine 6.000 EUR Deckelung
  • Verlustvortrag möglich: Wenn du wenig verdienst, werden die Verluste in die Zukunft vorgetragen und mit späterem Einkommen verrechnet
  • Das kann tausende Euro Steuerersparnis beim Berufseinstieg bedeuten

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Unterlagen sammeln

  • Lohnsteuerbescheinigung: Bekommst du automatisch von deinem Arbeitgeber (bis Ende Februar)
  • Belege: Rechnungen für Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fahrtkosten
  • Semesterbescheinigung: Nachweis über dein Studium
  • Kontoauszüge: Falls du Ausgaben nachweisen musst

2. Steuersoftware wählen

Du brauchst keinen Steuerberater – eine Steuersoftware oder App reicht:

  • WISO Steuer: Der Klassiker – umfassend, ca. 30 EUR
  • Taxfix: App-basiert, besonders einfach für Einsteiger, kostenlos bis zur Abgabe (ca. 40 EUR)
  • Elster Online: Das offizielle Portal des Finanzamts – kostenlos, aber weniger intuitiv
  • SteuerBot: Chat-basiert, einfach und günstig

3. Daten eingeben

  • Persönliche Daten und Bankverbindung
  • Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung
  • Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.)
  • Sonderausgaben (Studienkosten, Versicherungen)

4. Abschicken

  • Elektronisch über Elster oder die Steuersoftware
  • Belege nur auf Nachfrage nachreichen (seit 2017 keine Pflicht mehr zur Einreichung)
  • Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen

Rechenbeispiel

Werkstudent, 15h/Woche, 16 EUR/Stunde:

  • Jahresbrutto: ca. 12.480 EUR
  • Grundfreibetrag 2026: ca. 12.084 EUR → kaum Lohnsteuer gezahlt
  • Werbungskosten: 1.200 EUR (Fahrtkosten + Homeoffice + Arbeitsmittel)
  • Erstattung: ca. 200-400 EUR Lohnsteuer zurück

Masterstudent mit Verlustvortrag:

  • Studienkosten: 3.000 EUR (Semesterbeiträge, Bücher, Laptop)
  • Fahrtkosten Uni: 1.500 EUR
  • Verlustvortrag: 4.500 EUR → werden beim Berufseinstieg mit dem Gehalt verrechnet = ca. 1.000-1.500 EUR Steuerersparnis im ersten Berufsjahr

Häufige Fehler

  • Keine Steuererklärung abgeben: Der größte Fehler – du verschenkst Geld
  • Pauschalen vergessen: Werbungskostenpauschale (1.230 EUR) wird automatisch angesetzt – aber individuelle Kosten können höher sein
  • Belege wegwerfen: Bewahre alle Rechnungen auf (digital reicht)
  • Verlustvortrag nicht nutzen: Besonders im Master ist das bares Geld

Fazit

Die Steuererklärung als Werkstudent ist einfacher als du denkst und lohnt sich fast immer. Mit einer Steuersoftware brauchst du 1-2 Stunden – und bekommst im Schnitt mehrere hundert Euro zurück. Im Master ist der Verlustvortrag sogar noch wertvoller. Also: Mach deine Steuererklärung!

Häufige Fragen

Muss ich als Werkstudent eine Steuererklärung machen?
In den meisten Fällen nicht – die Abgabe ist freiwillig. Aber: Freiwillig abgeben lohnt sich fast immer, weil du gezahlte Lohnsteuer zurückbekommst. Du hast dafür 4 Jahre Zeit.
Was ist der Verlustvortrag und wie funktioniert er?
Im Zweitstudium (Master) kannst du Studienkosten als Verluste vortragen. Diese Verluste werden beim Berufseinstieg mit deinem Gehalt verrechnet, was deine Steuerlast senkt. Das kann im ersten Berufsjahr 1.000-3.000 EUR Ersparnis bedeuten.
Kann ich meinen Laptop als Werkstudent absetzen?
Ja! Arbeitsmittel wie Laptop, Bildschirm, Tastatur, Maus und Software kannst du als Werbungskosten absetzen. Seit 2021 können Computer und Software sofort vollständig im Kaufjahr abgesetzt werden (keine Abschreibung über 3 Jahre mehr nötig).

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Stand: März 2026· Alle Angaben ohne Gewähr