Mindestlohn für Werkstudenten
Seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Werkstudenten. Du hast Anspruch auf mindestens den aktuell geltenden Mindestlohn pro Arbeitsstunde.
Aktuelle Höhe
Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde (Stand 2026). Er wird regelmäßig angepasst. In vielen Branchen und besonders bei qualifizierten Tätigkeiten liegt der Stundenlohn deutlich darüber.
Ausnahmen
Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sind vom Mindestlohn ausgenommen. Werkstudentenstellen hingegen unterliegen dem Mindestlohn – ohne Ausnahme.
Was tun bei Verstößen?
Wenn dein Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Dokumentiere deine Arbeitszeiten sorgfältig. Bei Verstößen kannst du dich an die Beratung deiner Hochschule oder einen Arbeitsrechtsanwalt wenden.
Darüber hinaus verhandeln
Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Die meisten Werkstudentenstellen zahlen deutlich mehr – 13 bis 23 Euro je nach Branche und Qualifikation. Verhandle selbstbewusst.