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Rechte & Pflichten8. Februar 2026

Mindestlohn als Werkstudent: Deine Rechte kennen

Auch als Werkstudent gilt der gesetzliche Mindestlohn. Erfahre, wie hoch er aktuell ist und was bei Verstößen passiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestlohn gilt ohne Ausnahme für Werkstudenten
  • Aktuell 12,82 €/Std. (Stand 2026)
  • Pflichtpraktika sind ausgenommen, Werkstudentenstellen nicht
  • Arbeitszeiten dokumentieren für den Ernstfall
  • Die meisten Stellen zahlen deutlich über Mindestlohn

Mindestlohn für Werkstudenten

Seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Werkstudenten. Du hast Anspruch auf mindestens den aktuell geltenden Mindestlohn pro Arbeitsstunde.

Aktuelle Höhe

Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde (Stand 2026). Er wird regelmäßig angepasst. In vielen Branchen und besonders bei qualifizierten Tätigkeiten liegt der Stundenlohn deutlich darüber.

Ausnahmen

Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sind vom Mindestlohn ausgenommen. Werkstudentenstellen hingegen unterliegen dem Mindestlohn – ohne Ausnahme.

Was tun bei Verstößen?

Wenn dein Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Dokumentiere deine Arbeitszeiten sorgfältig. Bei Verstößen kannst du dich an die Beratung deiner Hochschule oder einen Arbeitsrechtsanwalt wenden.

Darüber hinaus verhandeln

Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Die meisten Werkstudentenstellen zahlen deutlich mehr – 13 bis 23 Euro je nach Branche und Qualifikation. Verhandle selbstbewusst.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn auch für Werkstudenten?
Ja, ohne Ausnahme. Werkstudenten haben Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn.
Was tun, wenn mein Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt?
Dokumentiere deine Arbeitszeiten und fordere Nachzahlung. Die Hochschul-Beratung oder ein Arbeitsrechtsanwalt können helfen.

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Stand: Februar 2026· Alle Angaben ohne Gewähr