Gilt der Mindestlohn auch für Werkstudenten?
Seit 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Werkstudenten. Du hast Anspruch auf mindestens den aktuell geltenden Mindestlohn pro Arbeitsstunde.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Werkstudenten aktuell (2026)?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026). Er wird regelmäßig angepasst. In vielen Branchen und besonders bei qualifizierten Tätigkeiten liegt der Stundenlohn deutlich darüber.
Gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn für Werkstudenten?
Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sind vom Mindestlohn ausgenommen. Werkstudentenstellen hingegen unterliegen dem Mindestlohn – ohne Ausnahme.
Was tun bei Verstößen?
Wenn dein Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Dokumentiere deine Arbeitszeiten sorgfältig. Bei Verstößen kannst du dich an die Beratung deiner Hochschule oder einen Arbeitsrechtsanwalt wenden.
Kann ich als Werkstudent mehr als den Mindestlohn verhandeln?
Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Die meisten Werkstudentenstellen zahlen deutlich mehr – 13 bis 23 Euro je nach Branche und Qualifikation. Verhandle selbstbewusst.