Kindergeld als Werkstudent
Studierende unter 25 haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Als Werkstudent gibt es jedoch Besonderheiten bei der Erstausbildung und beim Studium als Zweitausbildung zu beachten.
Erstausbildung (Bachelor)
Im Bachelor (Erstausbildung) gibt es keine Einkommensgrenze. Deine Eltern erhalten Kindergeld unabhängig davon, wie viel du als Werkstudent verdienst. Die Arbeitszeit spielt ebenfalls keine Rolle.
Zweitausbildung (Master)
Im Master oder nach abgeschlossener Berufsausbildung gilt: Die Arbeitszeit darf 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Da du als Werkstudent ohnehin maximal 20 Stunden arbeiten darfst, ist das in der Regel kein Problem.
Semesterferien-Regelung
In den Semesterferien darfst du mehr als 20 Stunden arbeiten, ohne den Kindergeldanspruch zu verlieren – vorausgesetzt, die 20-Stunden-Grenze wird im Jahresdurchschnitt eingehalten.
Kindergeld beantragen
Den Antrag stellen deine Eltern bei der Familienkasse. Studienbescheinigung und ggf. Arbeitsvertrag müssen vorgelegt werden. Informiere die Familienkasse über Änderungen.