Update 11. September 2026: Der Preis des Deutschlandtickets für 2027 wird erstmals nicht mehr politisch festgelegt, sondern nach einem Kostenindex berechnet (Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom März 2026). Die Bekanntgabe wurde für Ende September 2026 angekündigt; eine zweistellige prozentuale Erhöhung wurde ausgeschlossen. Da das Semesterticket 60 Prozent des Deutschlandticket-Preises kostet, folgt der Semesterpreis 2027 automatisch. Wir tragen die Zahl nach, sobald sie offiziell ist.
Die neuen Preise ab Wintersemester 2026/27
Das bundesweite Deutschlandsemesterticket kostet ab dem Wintersemester 2026/27 37,80 € pro Monat — das sind 226,80 € pro Semester statt bisher 208,80 €. Der Semesterpreis steigt damit um 18 € (rund 9 %).
Hintergrund: Das Semesterticket ist preislich an das Deutschlandticket gekoppelt (60 Prozent des regulären Preises). Steigt das Deutschlandticket, zieht das Semesterticket automatisch nach.
In Arbeitsstunden gerechnet: Mit dem Mindestlohn von 13,90 €/Stunde (2026) sind die 226,80 € pro Semester etwa 16,3 Arbeitsstunden — als Werkstudent mit üblichen 15–19 €/Stunde entsprechend weniger. Zum Vergleich: Das normale Deutschlandticket kostet über die gleichen 6 Monate deutlich mehr.
Lohnt sich das Ticket trotzdem?
- Pendelst du zum Werkstudentenjob? Schon zwei bis drei Fahrten pro Woche in eine Nachbarstadt machen das Ticket fast immer günstiger als Einzeltickets.
- Bundesweit gültig: Heimfahrten am Wochenende und Reisen im Nah- und Regionalverkehr sind inklusive.
- Pflichtmodell beachten: An den meisten Hochschulen ist das Semesterticket im Semesterbeitrag enthalten — geprüft wird die Erhöhung also spätestens bei der Rückmeldung fällig.
Steuer-Tipp für Werkstudenten
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kannst du in der Steuererklärung über die Entfernungspauschale geltend machen — unabhängig vom Verkehrsmittel. Wie das geht, liest du im Ratgeber Erste Steuererklärung als Werkstudent.
Quellen: Preisangaben zum Deutschlandsemesterticket WS 2026/27 (u. a. Studis Online), Stand August 2026. Maßgeblich ist der Bescheid deiner Hochschule bzw. deines Studierendenwerks.